Allgemeines
>BMF vom 25.11.2020 (BStBl I S. 1228), Rz. 115 ff.
Anhang 25 III)
Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen
Die Erstattung der Übernachtungskosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei,
- aus öffentlichen Kassen in voller Höhe >§ 3 Nr. 13 EStG,
bei Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes nach § 3 Nr. 16 EStG bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen oder bis zur Höhe der maßgebenden Pauschbeträge, d. h. bei Übernachtung im Inland 20 Euro, bei Übernachtung im Ausland >BMF vom 3.12.2020 (BStBl I S. 1256) ab 1.1. 2021
Anhang 25 I
Übernachtungskosten
- Die Übernachtungskosten sind für den Werbungskostenabzug grundsätzlich im Einzelnen nachzuweisen. Sie können geschätzt werden, wenn sie dem Grunde nach zweifelsfrei entstanden sind (>BFH vom 12.9.2001 – BStBl II S. 775).
- Übernachtet ein Kraftfahrer in der Schlafkabine seines LKW, sind die Pauschalen für Übernachtungen nicht anzuwenden (>BFH vom 28.3.2012 – BStBl II S. 926); zu Reisenebenkosten >H 9.8 (LKW-Fahrer).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen