Allgemeines

>BMF vom 24.10.2014 (BStBl I S. 1412), Rz. 110 ff.

Anhang 25 III)

Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen

Die Erstattung der Übernachtungskosten durch den Arbeitgeber ist steuerfrei,

  • aus öffentlichen Kassen in voller Höhe >§ 3 Nr. 13 EStG,
  • bei Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes nach § 3 Nr. 16 EStG bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen oder bis zur Höhe der maßgebenden Pauschbeträge, d. h. bei Übernachtung im Inland 20 Euro, bei Übernachtung im Ausland >BMF vom 28.11.2018 (BStBl I S. 1354) ab 1.1.2019 und BMF vom.. (BStBl I S.) ab 1.1.2020

    Anhang 25 I

Übernachtungskosten

  • Die Übernachtungskosten sind für den Werbungskostenabzug grundsätzlich im Einzelnen nachzuweisen. Sie können geschätzt werden, wenn sie dem Grunde nach zweifelsfrei entstanden sind (>BFH vom 12.9.2001 – BStBl II S. 775).
  • Übernachtet ein Kraftfahrer in der Schlafkabine seines LKW, sind die Pauschalen für Übernachtungen nicht anzuwenden (>BFH vom 28.3.2012 – BStBl II S. 926).

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