§ 1 Bestimmung des Prozentsatzes der Künstlersozialabgabe

Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2022 beträgt 4,2 Prozent.

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020 vom 12. August 2019 (BGBl. I S. 1354) außer Kraft.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge