Abgrenzung

Keine Berufsverbände sind z. B.

Beteiligung eines Berufsverbands an einer Kapitalgesellschaft

Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft stellt einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar, wenn mit ihr tatsächlich ein entscheidender Einfluss auf die laufende Geschäftsführung des Unternehmens ausgeübt wird (>BFH vom 30.6.1971 – BStBl II S. 753).

Beteiligung eines Berufsverbands an einer Personengesellschaft

Ob die Beteiligung an einer Personengesellschaft als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder als Vermögensverwaltung anzusehen ist, ist im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung für die Personengesellschaft zu entscheiden (>BFH vom 27.7.1988 – BStBl 1989 II S. 134).

Einkommensermittlung bei Berufsverbänden

>R 42 bis 44

Kapitalertragsteuer bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

>BFH vom 10.11.2005 – BStBl II S. 1029

Wahrnehmung allgemeiner Interessen eines Wirtschaftszweiges

>BFH vom 4.6.2003 – BStBl II S. 891

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