Beteiligte am Verfahren sind

 

1.

der Kläger,

 

2.

der Beklagte,

 

3.

der Beigeladene,

 

4.

die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist (§ 122 Abs. 2).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge