
Am 8.1.2014 hat der BFH zehn Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Kein Abzug der Kosten für ein Erststudium | Die ab 2004 anzuwendenden Regelungen in § 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG sind verfassungsgemäß. Danach sind Aufwendungen für ein Erststudium, das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, nicht als (vorweggenommene) Betriebsausgaben abziehbar. | |
Anwendungsvorrang des Unionsrecht vor nationalem Recht | Ein Unternehmer kann sich im Rahmen des Vorsteuerabzugs auch dann auf das Unionsrecht berufen, wenn die für einen Umsatz geschuldete Steuer höher ist als nach nationalem Recht. | |
Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung | Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. | |
Bindung an unrichtige Anrufungsauskunft | Das Finanzamt kann die Lohnsteuer nicht vom Arbeitnehmer nachfordern, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer (unrichtigen) Anrufungsauskunft keine Lohnsteuer einbehalten und abgeführt hat. | |
Abzugsverbot von Zinsaufwendungen | Zinsaufwendungen von Beiträgen zu einer Lebensversicherung, die nicht zu steuerpflichtigen Erträgen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG führt, können nicht als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abgezogen werden. | |
Überobligatorisch erbrachte Arbeitgeberbeiträge | Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer schweizerischen Pensionskasse sind innerhalb der Grenzen des § 3 Nr. 62 Satz 3 EStG steuerfrei. | |
Umfang der Steuersatzermäßigung | Die Steuersatzermäßigung für Leistungen der Zahntechniker umfasst sonstige Leistungen und die Lieferung von Zahnersatz, nicht aber die Lieferung anderer Gegenstände. | |
Grunderwerbsteuer bei formwechselnder Umwandlung | Geht die gesamthänderische Mitberechtigung der an einer grundstückserwerbenden Gesamthand beteiligten Personen durch eine formwechselnde Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft verloren, entfallen die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer rückwirkend. | |
Tonnagebesteuerung | Die Gewinnermittlung nach der Tonnage setzt die Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen voraus. | |
GewSt: Kürzung des Gewinns trotz beabsichtigter Veräußerung | Der auf den Einsatz eines Handelsschiffs entfallende Teil des Gewerbeertrags einer Einschiffsgesellschaft unterliegt auch dann der Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG, wenn vorrangig die Veräußerung des Schiffs beabsichtigt ist. |
Alle am 18.12.2013 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
Schlagworte zum Thema: Bundesfinanzhof (BFH)
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- Kein Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten
- Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
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