Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

 

1.

"Computer" bezeichnet ein Gerät, das Logikoperationen ausführt und Daten verarbeitet, das in der Lage ist, Eingabegeräte zu nutzen und Informationen auf Anzeigegeräten auszugeben, und in der Regel eine Zentraleinheit (ZE) beinhaltet, die die Operationen ausführt. Ist keine ZE vorhanden, muss das Gerät als Client Gateway zu einem Computerserver fungieren, der als Computerverarbeitungseinheit dient;

2.[1]

 

2.

"Computerserver" bezeichnet ein Datenverarbeitungsgerät, das Dienste bereitstellt und Netzressourcen für Client-Geräte, wie Desktop-Computer, Notebook-Computer, Desktop- Thin-Clients, Internet-Protokoll-Telefone (IP-Telefone) oder andere Computerserver, verwaltet. Computerserver werden normalerweise für den Einsatz in Datenzentren und Unternehmen/Büros in Verkehr gebracht. Der Zugang zu einem Computerserver erfolgt hauptsächlich über Netzwerkverbindungen und nicht direkt über Benutzereingabegeräte wie Tastatur oder Maus;

Computerserver

 

a)

sind darauf ausgelegt, Computerserver-Betriebssysteme und/oder Hypervisoren zu unterstützen und vom Benutzer installierte Unternehmensanwendungen auszuführen;

 

b)

unterstützen Fehlerkorrekturcode (Error Correcting Code - ECC) und/oder Pufferspeicher (einschließlich Dual-Inline-Memory-Module- und Buffered-on-Board-Konfigurationen (DIMM- bzw. BOB-Konfigurationen));

 

c)

werden mit einem oder mehreren Wechselstrom- /Gleichstrom-Netzgeräten in Verkehr gebracht;

 

d)

verfügen über Zentraleinheiten, die alle Zugriff auf gemeinsam genutzten Systemspeicher haben und unabhängig voneinander für ein Betriebssystem oder einen Hypervisor sichtbar sind;

 

3.

"externes Netzteil" bezeichnet ein Gerät, das

 

a)

dafür konzipiert ist, Wechselstrom (AC) aus dem Stromnetz in Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC) niedrigerer Spannung umzuwandeln;

 

b)

die Umwandlung jeweils nur in eine Gleichstrom- oder eine Wechselstromausgangsspannung vornehmen kann;

 

c)

zum Betrieb mit einem separaten Gerät — dem Primärverbraucher — bestimmt ist;

 

d)

sich in einem vom Primärverbraucher physisch getrennten Gehäuse befindet;

 

e)

über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit Stecker und Kupplung, ein Kabel, eine Litze oder eine sonstige Verdrahtung mit dem Primärverbraucher verbunden ist und

 

f)

über eine Ausgangsleistung laut Typenschild von höchstens 250 Watt verfügt;

 

4.

[2]"internes Netzteil" bezeichnet eine Komponente zur Umwandlung von Wechselstrom (AC) aus dem Stromnetz in Gleichstrom (DC) für die Stromversorgung von Computern,

 

a)

die sich im Computergehäuse befindet, aber von der Hauptplatine des Computers getrennt ist;

 

b)

die über ein einzelnes Kabel ohne Zwischenschaltkreise zwischen dem Netzteil und dem Stromnetz mit dem Stromnetz verbunden ist, und

 

c)

deren sämtliche Anschlüsse zu den Computerkomponenten mit Ausnahme des Gleichstromanschlusses für ein Anzeigegerät bei integrierten Desktop-Computern im Computergehäuse untergebracht sind.

Interne Gleichstrom/Gleichstrom-Wandler, die zur Umwandlung einer einzelnen Gleichstromspannung eines externen Netzteils in Mehrfachspannungen für den Computer dienen, gelten nicht als interne Netzteile.

Bis 29.02.2020:

4.

"internes Netzteil" bezeichnet eine Komponente zur Umwandlung von Wechselstrom (AC) aus dem Stromnetz in Gleichstrom (DC) für die Stromversorgung von Computern oder Computerservern,

a)

die sich im Computer- beziehungsweise Computerservergehäuse befindet, aber von der Hauptplatine des Computers oder Computerservers getrennt ist;

b)

die über ein einzelnes Kabel ohne Zwischenschaltkreise zwischen dem Netzteil und dem Stromnetz mit dem Stromnetz verbunden ist und

c)

deren sämtliche Anschlüsse zu den Computer- oder Computerserverkomponenten mit Ausnahme des Gleichstromanschlusses für ein Anzeigegerät bei integrierten Desktop-Computern im Computergehäuse untergebracht sind.

Interne Gleichstrom/Gleichstrom-Wandler, die zur Umwandlung einer einzelnen Gleichstromspannung eines externen Netzteils in Mehrfachspannungen für den Computer oder Computerserver dienen, gelten nicht als interne Netzteile;

 

5.

"Desktop-Computer" bezeichnet einen Computer, dessen Haupteinheit an einem festen Standort aufgestellt wird, der nicht als tragbares Gerät ausgelegt ist und mit einem externen Anzeigegerät sowie externen Peripheriegeräten wie Tastatur und Maus genutzt wird.

Für die Zwecke dieser Verordnung werden folgende Kategorien von Desktop-Computern festgelegt:

 

a)

"Kategorie A": Desktop-Computer, die unter keine der Desktop-Computer-Kategorien B, C oder D fallen;

 

b)

"Kategorie B": Desktop-Computer mit

 

(i)

zwei physischen Prozessorkernen und

 

(ii)

mindestens zwei Gigabyte (GB) Systemspeicher;

 

c)

"Kategorie C": Desktop-Computer mit

 

(i)

drei oder mehr physischen Prozessorkernen und

 

(ii)

einer Konfiguration mit mindestens einem der beiden folgenden Merkmale:

  • mindestens zwei Gigabyte (GB) Systemspeicher und/oder
  • einer diskreten Grafikkarte (dGfx);
 

d)

"Kategorie D": Deskt...

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