Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
2.[1]
3. |
"externes Netzteil" bezeichnet ein Gerät, das
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4. |
[2]"internes Netzteil" bezeichnet eine Komponente zur Umwandlung von Wechselstrom (AC) aus dem Stromnetz in Gleichstrom (DC) für die Stromversorgung von Computern,
Interne Gleichstrom/Gleichstrom-Wandler, die zur Umwandlung einer einzelnen Gleichstromspannung eines externen Netzteils in Mehrfachspannungen für den Computer dienen, gelten nicht als interne Netzteile. |
Bis 29.02.2020:
4. |
"internes Netzteil" bezeichnet eine Komponente zur Umwandlung von Wechselstrom (AC) aus dem Stromnetz in Gleichstrom (DC) für die Stromversorgung von Computern oder Computerservern,
Interne Gleichstrom/Gleichstrom-Wandler, die zur Umwandlung einer einzelnen Gleichstromspannung eines externen Netzteils in Mehrfachspannungen für den Computer oder Computerserver dienen, gelten nicht als interne Netzteile; |
5. |
"Desktop-Computer" bezeichnet einen Computer, dessen Haupteinheit an einem festen Standort aufgestellt wird, der nicht als tragbares Gerät ausgelegt ist und mit einem externen Anzeigegerät sowie externen Peripheriegeräten wie Tastatur und Maus genutzt wird. Für die Zwecke dieser Verordnung werden folgende Kategorien von Desktop-Computern festgelegt:
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