Ausgewählte Literaturhinweise (vor der ErbSt-Reform 2016):

Birk, Die Erbschaftsteuer als Mittel der Gesellschaftspolitik, StuW 2005, 346, Geck/Messner, ZEV-Steuerreport, ZEV 2010, 569; Hey, BVerfG zur Erbschaftsteuer: Bewertungsgleichmaß und Gemeinwohlzwecke, JZ 2007, 564; Hübner, Die "Erleichterung" der Unternehmensnachfolge nach der Entscheidung des BVerfG, DStR 2007, 1013;Korezkij, Entwurf der ErbStR 2011: Klarstellungen und Verschärfungen bei Begünstigungen für Betriebsvermögen, DStR 2011, 1733; Milatz/Bockhoff, Erbschaftsteuerlicher Schuldenabzug bei begünstigtem Vermögen: Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten, ZEV 2011, 410; Richter/Welling, Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge, Berliner Steuergespräche (2006); Schulte/Pfeifer/Bornbaum, Referentenentwurf (JStG 2010), DB 2010, 812; Viskorf, Verfassungsrechtliche Fragen der Erbschaftsteuer und der geplanten gesetzgeberischen Neuregelung, FR 2007, 624; Wachter, Erbschaftsteuerfreibeträge und Europarecht, ErbStB 2005, 357; Zipfel, Eckpunkte zum Referentenentwurf zur Erbschaftsteuerreform 2008, BB 2007, 2651.

Ausgewählte Literaturhinweise (zur ErbSt-Reform 2016):

Bilsdorfer, Die neue Erbschaftsteuer – nach Karlsruhe oder schon wieder vor Karlsruhe, ZRP 2016, 9; Burwitz/Wobst, Neue Entwicklungen im Steuerrecht. Das neue Erbschaftsteuerrecht, NZG 2016, 1176; Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV 2016, 541; Geck, Die neuen Voraussetzungen der Verschonung von Unternehmensvermögen unter Einschluss der Nachsteuertatbestände, ZEV 2016, 546; Hannes, Neuregelungen zur Bewertung und zum Umfang der Verschonung, ZEV 2016, 554; Holz, Das neue Verschonungssystem für Unternehmensvermögen, NJW 2016, 3750; Höne, Aus § 13c wird § 13d, NWB-EV 1/2017, 14; Höne, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein Überblick, NWB-EV 11/2016, 370; Korezkij, Neuer Verwaltungsvermögenstest, DStR 2016, 2434; Kowanda, Die neue Investitionsklausel des § 13b Abs. 5 ErbStG, DStR 2017, 469; Maier, Die Verschonungsbedarfsprüfung bei § 28a ErbStG bei Großerwerben, ZEV 2017, 10; von Oertzen/Reich, Erbschaftsteueroptimierung bei Plan- bzw. Deckungsvermögen für Altersversorgungsverpflichtungen, Ubg. 2017, 1; Reich, Keine Übergangszeit in der Erbschaftsteuer, DStR 2016, 1459; Reich, Gestaltungen im Unternehmenserbschaftsteuerrecht, DStR 2016, 2447; Riegel/Heynen, Erbschaftsteuerreform 2016 – Das vorläufige Ende einer Hängepartie, BB 2017, 23; Theuffel-Werhahn, Familienstiftungen als Königsinstrument für die Nachfolgeplanung aufgrund der Erbschaftsteuerreform, ZEV 2017, 17; Thonemann-Micker/Krogoll, Erbschaftsteuerreform 2016: Ausgewählte Fragestellungen für die Beratungspraxis, NWB-EV 11/2016, 378; Uhl-Ludäscher, Vorababschlag für qualifizierte Familienunternehmen, ERbStB 2017, 42; Viskorf/Löcherbach/Jehle, Die Erbschaftsteuerreform – Ein erster Überblick, DStR 2016, 2425; Wachter, Erste Konturen des neuen Erbschaftsteuerrechts, FR 2016, 690; Weber/Schwind, Vorababschlag für Familienunternehmen gem. § 13a Abs. 9 ErbStG: …, ZEV 2016, 688; de Werth, Die neuen Verschonungsregeln als gemeinschaftswidrige Beihilfen?, DB 2016, 2692; Zwirner/Vodermeier, Neuer Kapitalisierungsfaktor nach § 203 BewG für das vereinfachte Ertragswertverfahren durch die ErbSt-Reform, DB 2016, 2983.

Ausgewählte Literaturhinweise (nach den ErbStR):

Brabender/Gräfe/Freund, Die ErbStR im Spannungsverhältnis zu den ErbSt-Hinweisen, ZEV 2020, 79; Eisele, Die ErbSt-Rl 2019: Aktualisierung und Konkretisierung der Verwaltungsauffassung, NWB 2020, 544; Höne, ErbStR, Steuerbegünstigungen optimal nutzen, NWB 2020, 42; Korezkij, Neue Erkenntnisse zur BV-Nachfolge aus den ErbSt-Hinweisen 2019, DB 2020, 305; Stalleiken, Update Verwaltungsauffassung, DB 2019, 87; Stalleiken/Holtz, Verabschiedung der ErbSt-RL 2019 und geplante Änderungen des ErbStG, Erb-Report, 2019, 680; Thonemann-Micker/Naus, Welchen Einfluss hat Covid 19 auf die Erbschaftsbesteuerung, DB 2020, 856; Uhl-Ludäscher, ErbStR – Übersicht über die wichtigsten Regelungen aus Praktikersicht, NWB 2019, 373; Weber/Schwind, Auswirkungen des Entwurfs der ErbStR auf die Unternehmensnachfolge, ZEV 2019, 56; Weiss/Bartel/Pritzl, Corona-Krise: Auswirkungen auf die Lohnsummenkontrolle, NWB 2020, 1417; Winter, ErbStR-E2019, Zweifelhafte Ansichten der Finanzverwaltung in puncto Steuerbefreiung für Unternehmensvermögen, ZEV 2019, 128

1 Historische und wirtschaftliche Bedeutung der Erbschaftsteuer

1.1 Das Erbschaftsteuergesetz in seiner historischen Entwicklung

 

Rz. 1

Eine Erbschaftsteuer gab es schon in der Antike (Esskandari in S/L, Einf. Rz. 10 ff. und Gebel in T/G/J/G , Einf. Rz. 60: bereits als "Besitzwechselabgabe" in Ägypten). In Deutschland war das am 01.01.1900 in Kraft getretene BGB der Wegbereiter für ein einheitliches Erbschaftsteuerrecht (ReichserbschaftsteuerG 1906). Danach brachte das ErbStG 1919 einen – neben der Erbanfallsteuer (des Erwerbers) – zweiten Steuertatbestand, die Nachlasssteuer (des Verstorbenen). In der Folgezeit wurde die Steuer auf den Nachlass aufgehoben und das ErbStG 1925 bildete – zusammen mit der eingeführten Vermögensteuer – die Grundlage für die Nachlass- und Vermögensbesteuerung bis zum Jahre 1973.

 

Rz. 2

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