Bußgeld

R 24 EStR

Diebstahl

Wertverluste bei einem Diebstahl des für die Reise notwendigen persönlichen Gepäcks sind Reisenebenkosten (→BFH vom 30. 6. 1995 - BStBl II S. 744). Dies gilt nicht für den Verlust von →Geld oder →Schmuck.

Geld

Der Verlust einer Geldbörse führt nicht zu Reisenebenkosten (→BFH vom 4. 7. 1986 - BStBl II S. 771).

Ordnungsgeld

R 24 EStR

Reisegepäckversicherung

Kosten für eine Reisegepäckversicherung, soweit sich der Versicherungsschutz auf eine beruflich bedingte Abwesenheit von einer ortsgebundenen regelmäßigen Arbeitsstätte beschränkt, sind Reisenebenkosten; zur Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischte Reisegepäckversicherung →BFH vom 19. 2. 1993 (BStBl II S. 519).

Schaden

Wertverluste auf Grund eines Schadens an mitgeführten Gegenständen, die der Arbeitnehmer auf seiner Reise verwenden mußte, sind Reisenebenkosten, wenn der Schaden auf einer reisespezifischen Gefährdung beruht (→BFH vom 30. 11. 1993 - BStBl 1994 II S. 256).

Schmuck

Der Verlust von Schmuck führt nicht zu Reisenebenkosten (→BFH vom 26. 1. 1968 - BStBl II S. 342).

Unfallversicherung

Beiträge zu Unfallversicherungen sind Reisenebenkosten, soweit sie Berufsunfälle außerhalb einer ortsgebundenen regelmäßigen Arbeitsstätte abdecken; wegen der steuerlichen Behandlung von Unfallversicherungen, die das Unfallrisiko sowohl im beruflichen als auch im außerberuflichen Bereich abdecken →BMF vom 17.7.2000 (BStBl I S. 1204).

Verwarnungsgeld

R 24 EStR

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