Tz. 3

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Es muss sich um eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit handeln. Unter Tätigkeit ist jede Art von Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen. Eine Tätigkeit ist dann selbstständig, wenn sie mit anderen Tätigkeiten nicht dergestalt zusammenhängt, dass ihre Ausübung ohne die anderweitige Betätigung nicht möglich wäre. Sie darf also nicht ein notwendiger Teil einer anderen Tätigkeit sein. Die Tätigkeit muss demnach von den sonstigen Tätigkeiten sachlich abgrenzbar sein (s. BFH v. 15.10.1997, I R 2/97, BStBl II 1998, 175 m. w. N.; v. 07.05.2014, I R 65/12, BFH/NV 2014, 1670; ebenso mit überzeugender Begründung Buciek in Gosch, § 14 AO Rz. 25 f.; a. A. persönliche Selbstständigkeit verlangend Seer in Tipke/Kruse, § 14 AO Rz. 7 f. m. w. N.; Fischer in HHSp, § 14 AO Rz. 59 f. m. w. N.).

 

Tz. 4

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Nachhaltig ist eine Tätigkeit, die berufsmäßig oder planmäßig nicht nur einmalig entfaltet wird. Das setzt eine Tätigkeit oder eine Mehrzahl von Tätigkeiten voraus, die getragen sind von dem Entschluss, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und die auch tatsächlich wiederholt werden (st. Rspr., s. BFH v. 26.02.1992, I R 149/90, BStBl II 1992, 693). Dabei ist nicht erforderlich, dass die einzelnen Handlungen auf einem einheitlichen Willensentschluss beruhen, der die schon nach Ort, Zeit, Gegenstand und Umfang bestimmten Handlungen umfasst, oder dass vor Beginn einer jeden Tätigkeit ein neuer Entschluss gefasst wird, tätig zu werden. Es genügt vielmehr, wenn bei der Tätigkeit der allgemeine Wille besteht, gleichartige oder ähnliche Handlungen bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen. Daher ist nachhaltig auch eine Tätigkeit, wenn nur eine einmalige Handlung mit der Absicht vorgenommen wird, sie bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (BFH v. 21.08.1985, I R 60/80; BStBl II 1988, 86 m. w. N.; s. auch AEAO zu § 64 Abs. 1 Nr. 2). Sporadische Einzeltätigkeiten ohne inneren Zusammenhang erfüllen den Begriff der Nachhaltigkeit nicht.

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