Tz. 62

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Übersteigt die festgesetzte Steuer die Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht, kommt es ebenfalls nicht zwingend zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags (§ 152 Abs. 3 Nr. 3 AO n. F.). Zum Entschließungsermessen und zur Höhe des Verspätungszuschlags vgl. Rz. 46 ff.

 

Tz. 63

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

vorläufig frei

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