Tz. 3

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Der Steuervergütungsanspruch ist der Anspruch auf Auszahlung von Steuerbeträgen, die nicht an den Steuerschuldner erfolgt, der sie entrichtet hat, sondern an dritte Personen, auf welche die Steuer erfahrungsgemäß überwälzt worden ist (insbes. im Preis gelieferter Waren). Vergütungsansprüche sind besonders auf dem Gebiet, der Verbrauchsteuern zu finden, ein weiterer wichtiger Anwendungsfall ist die Vorsteuer nach § 15 UStG, sofern sie die Umsatzsteuer übersteigt (BFH v. 24.03.1983, V R 8/81, BStBl II 1983, 612; BFH v. 16.01.2007, VII R 4/06, BStBl II 2007, 747). Die Regelung der entsprechenden Steuerschuldverhältnisse ist den Einzelsteuergesetzen zu entnehmen. Aus diesen ergibt sich, wer Anspruchsberechtigter ist (s. § 43 Satz 1 AO) und welcher Tatbestand den Vergütungsanspruch i. S. des § 38 AO zur Entstehung bringt.

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