Tz. 17

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Nach § 100 Abs. 3 Satz 2 AO besteht die Kassationsmöglichkeit nach § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO nicht, soweit der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht nachgekommen ist und deshalb die Besteuerungsgrundlagen geschätzt worden sind (BFH v. 18.05.1999, I R 102/98, BFH/NV 1999, 1492). Daraus ergibt sich, dass es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Klageerhebung ankommt, die Ermittlungslast also auch dann voll dem Gericht aufgebürdet wird, wenn, wie das häufig der Fall ist, die Steuererklärungen der Klageschrift beigefügt oder nachgereicht werden. Die Einschränkung ist nicht so ganz nachvollziehbar. § 100 Abs. 3 Satz 2 FGO schließt die Kassation auch in den Fällen der Teilschätzung aus ("soweit").

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