(1) 1Die Wertzahlen stellen Verhältniszahlen dar. 2Sie bringen zum Ausdruck, in welchem Verhältnis ein landwirtschaftlicher Betrieb, der lediglich Bodenflächen einer Klasse aufweist, nach seiner nachhaltigen Ertragsfähigkeit zu einem Betrieb mit den ertragsfähigen Bodenflächen des Reichsgebiets unter den in den Absätzen 2 und 3 vorgeschriebenen Voraussetzungen steht. 3Die ertragsfähigste Fläche erhält die Wertzahl 100.

 

(2) 1Für das Ackerland werden zwei Wertzahlen (Bodenzahl und Ackerzahl) festgestellt. 2Die Bodenzahl bringt die durch die Verschiedenheit der Bodenbeschaffenheit im Zusammenhang mit den Grundwasserverhältnissen bedingten Ertragsunterschiede zum Ausdruck, wobei für das ganze Reichsgebiet Einheitlichkeit der Geländegestaltung, der klimatischen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen unterstellt wird. 3Die Ackerzahl berücksichtigt außerdem die Ertragsunterschiede, die auf Klima, Geländegestaltung und andere natürliche Ertragsbedingungen zurückzuführen sind.

 

(3) 1Für das Grünland wird nur eine Wertzahl (Grünlandzahl) festgestellt. 2Diese bringt die Unterschiede in der Ertragsfähigkeit zum Ausdruck, die auf die natürlichen Ertragsbedingungen (Boden in Verbindung mit den Grundwasserverhältnissen, Geländegestaltung, Klima usw.) zurückzuführen sind. 3Hierbei werden für das ganze Reichsgebiet einheitliche wirtschaftliche Ertragsbedingungen unterstellt.

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