Der Weg aus der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist oft steinig und manchmal unmöglich. Eine legale Chance ist der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung per Entgeltumwandlung.

Die Prämienerhöhungen einiger privater Versicherungsgesellschaften führen derzeit zu vielen Anfragen in den Personalbüros. Die Arbeitnehmer sind besorgt über die Entwicklung in der PKV.

Angst löst bekanntlich Fluchtreflexe aus und schnell entsteht der Gedanke: „Zurück in die GKV“.

Alter und Entgelt sind entscheidend

Wer als Arbeitnehmer oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient, muss beim Wechsel zurück in die GKV jedoch 2 Bedingungen erfüllen:

  • Der Arbeitnehmer darf noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben und
  • das Entgelt muss unter die JAEG absinken.

Fällt das Arbeitsentgelt unter die JAEG, wird der Arbeitnehmer sofort (wieder) krankenversicherungspflichtig. Eine Kündigungsfrist zur privaten Krankenversicherung muss dann nicht beachtet werden. Meistens kommt jedoch eine Beschäftigung mit künftig weniger Stunden nicht in Betracht. Und die gleiche Arbeit für weniger Geld ist auch keine wirkliche Alternative.

Entgeltumwandlung verschafft Spielraum

Liegt das Entgelt nicht sehr weit über der JAEG, kann der Abschluss einer Betriebsrente per Entgeltumwandlung die Lösung sein. Denn damit vermindert sich das beitragspflichtige Entgelt.

Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblicher Altersversorgung (bAV). Um eine Entgeltumwandlung handelt es sich, wenn vereinbarte künftige Entgelte für den Aufbau von Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung wertgleich umgewandelt werden. Diese Zuwendungen sind beitragsfrei bis zu einem Betrag von 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung. Das entspricht 2012 immerhin einem Jahresbetrag von 2.688 EUR (= 224 EUR monatlich).

Versicherungsfreiheit endet sofort

Beträgt das Jahresarbeitsentgelt eines Arbeitnehmers 2012 bis zu 53.538 EUR, so führt die Nutzung des vollen beitragsfreien Betrages von 2.688 EUR jährlich zu einem Jahresarbeitsentgelt in Höhe von höchstens 50.850 EUR. Damit wird die JAEG (2012 = 50.850 EUR) nicht mehr überschritten und der Arbeitnehmer wird wieder krankenversicherungspflichtig. Wird die JAEG im Laufe eines Kalenderjahres nicht nur vorübergehend unterschritten, endet die Versicherungsfreiheit unmittelbar und nicht erst zum Ende des Kalenderjahres.

Das Rechenexempel funktioniert entsprechend auf abgesenktem Niveau für Arbeitnehmer, bei denen die "besondere JAEG" anzuwenden ist. Diese beträgt 45.900 EUR im Jahr 2012.

Zusatznutzen für Arbeitgeber

Die Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV kann, wenn das Jahresentgelt nicht zu hoch ist, eine Rückkehr in die GKV ermöglichen - und das, ohne dass auf Entgeltansprüche tatsächlich verzichtet werden muss.

Darüber hinaus hat die bAV sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber den zusätzlichen Anreiz der Ersparnis von Steuer- und Sozialabgaben.