Der Antrag auf Vorsteuervergütung für Rechnungen aus 2010 muss bis Ende September 2011 beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen. Das Top-Thema bietet hierzu praktische Hilfe.
Wurde inländischen Unternehmeren etwa anlässlich des Besuchs eines Geschäftspartners oder einer jenseits der Grenze durchgeführten Reparatur für ihre unternehmerische Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedsstaat für das Jahr 2010 Vorsteuer in Rechnung gestellt, lässt sich diese über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag erstatten. Hinzu kommt die Umsatzsteuer ihrer Belegschaft im Rahmen einer beruflich veranlassten Dienstreise, sofern die Belege auf den Namen des Arbeitgebers ausgestellt sind.
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