Vorräte bilanzieren und bewerten

Der Begriff der Vorräte ist weder handels- noch steuerrechtlich definiert. Die Klassifizierung als Vorräte wirkt sich aber auf ihre Bilanzierung und Bewertung aus. Deshalb sollten Sie die wichtigsten Abgrenzungsfelder kennen.

Vorräte sind Teil des Umlaufvermögens. Sie umfassen im Wesentlichen Vermögensgegenstände, die zum Verbrauch innerhalb des betrieblichen Produktionsprozesses oder zur Veräußerung bestimmt sind. Ihre Bilanzierung basiert auf der Abgrenzung gegenüber anderen Vermögensgegenständen.

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