Zugang über das ElsterOnline-Portal

Als Alternative zur Vollmachtsdatenbank kann die Vorausgefüllte Steuererklärung auch über das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung genutzt werden.

Wenn ein Steuerberater im ElsterOnline-Portal registriert ist, kann er online einen Antrag auf Abruf der eBelegdaten des Mandanten stellen.

Ist der Mandant ebenfalls registriert, wird er daraufhin (elektronisch) aufgefordert, die Berechtigung (ebenfalls elektronisch) zu erteilen. Anschließend kann der Steuerberater die Daten abrufen und in seiner Steuer-Software weiterverarbeiten

Ist der Mandant nicht im ElsterOnline-Portal registriert, erhält er von der Finanzverwaltung einen Brief mit einem Freischaltcode, den er dem Steuerberater mitteilt. Nach Eingabe des Freischaltcodes in der Steuer-Software können die eBelegdaten abgerufen werden.

Die Nutzung des ElsterOnline-Portals erfordert also die aktive Mitarbeit des Mandanten. Sie hat aber auch einige Vorteile:

  • Keine Kosten für Registrierung oder Datenabruf,
  • bestehende Vollmachten müssen nicht durch neue ersetzt werden,
  • auch Mitarbeiter können Daten (ohne technischen Zusatzaufwand) abrufen

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