Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) unterstützt eine Initiative von Schleswig-Holstein im Bundesrat, auch die Steuerberater und weitere Berufsgeheimnisträger in den absoluten Schutz vor Ermittlungsmaßnahmen einzubeziehen.

So warnt DStV-Präsident Hans-Christoph Seewald in einer aktuellen Stellungnahme vor einer "Zwei-Klassen-Gesellschaft" bei den Freien Berufen.

Seit dem 1. Februar 2011 sind mandatsbezogene Informationen nach § 160a StPO bei Rechtsanwälten wieder umfassend gegen staatliche Ermittlungsmaßnahmen geschützt. Dies war - so Seewald - ein richtiger Schritt zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant. Nunmehr sei es allerdings zwingend notwendig, diesen Schutz schnellstmöglich vor allem auch für Steuerberaterinnen und Steuerberater in gleicher Weise zu gewähren. Steuerberater haben die gleichen Berufspflichten wie Rechtsanwälte, verfügen über ebenso vertrauliche Informationen und sind gleichfalls Organe der Steuerrechtspflege. Die Politik sei gefordert, dem Rechnung zu tragen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 2. März 2012 den Gesetzesantrag Schleswig-Holsteins an den Rechtsausschuss des Bundesrates verwiesen, der sich am 14. März 2012 mit dieser Frage befassen wird.