Stellungnahme zur Partnerschaftsgesellschaft mbB

die BStBK hat zu den Anforderungen an die von der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) abzuschließende Berufshaftpflichtversicherung Stellung genommen.

Die BStBK weist darauf hin, dass sich in der am 7.11.2012 durchgeführten öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages der Rechtsausschuss in erster Linie mit der Frage beschäftigte, ob die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) überhaupt eingeführt werden soll. Die Anforderungen an die von der PartG mbB abzuschließende Berufshaftpflichtversicherung seien dagegen nur am Rande thematisiert worden.

In der Anhörung hat die BStBK den Eindruck gewonnen, dass ihr Petitum bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung der PartG mbB noch nicht hinreichend deutlich geworden ist. BStBK und WPK möchten daher die Anhörung zum Anlass nehmen, das Petitum noch einmal vorzutragen und zu begründen.

Grundsätzlich halten die Kammern es für verfehlt, für eine Rechtsform, die der gemeinsamen Berufsausübung von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern dienen soll, völlig unterschiedliche Versicherungsanforderungen zu normieren.

Insbesondere wird kritisiert, dass der Gesetzentwurf davon absieht, für reine Steuerberaterpartnerschaften im Fall der PartG mbB eine erhöhte Versicherungssumme vorzuschreiben.​​​​​​​

BStBK, Mitteilung v. 21.11.2012