Die Kritik am geplanten Sozialausgleichsverfahren will nicht enden. Nun schlägt die DATEV vor, für das bürokratische Verfahren die Notbremse zu ziehen.

In ihrem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nehmen die DATEV-Verantwortlichen kein Blatt vor den Mund, wie das Handelsblatt am 10.8.2011 berichtete. Es entstehe durch die „geplante Abwicklung ein erheblicher bürokratischer Aufwand.“

Entgeltabrechnungen sind nicht mehr nachvollziehbar

Es drohe ein komplexes System von Meldungen und Berechnungen, die letztlich auch für die Versicherten nicht transparent sind. Entgeltabrechner sind gezwungen, bei schwankenden Löhnen und Einmalzahlungen wie Prämien oder Weihnachtsgeld einen monatlichen Ausgleich durchzuführen. Dies führe zu komplizierten, kaum nachvollziehbaren Berechnungen. Noch intransparenter werde es bei mehreren laufenden Einkünften. Hier könne es dazu kommen, dass ein Versicherter auf ein Teileinkommen einen Ausgleich erhält, der ihm bei weiteren Einkünften wieder abgezogen wird, so die DATEV.

Kritikschreiben ist Ergebnis intensiver Beratungen

Die DATEV habe sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und als Ergebnis das Schreiben an das BMG auf den Weg gebracht. Die Erkenntnisse habe man auch in einem Arbeitskreis mit Vertretern des GKV-Spitzenverbands, deren Informationstechnischen Servicestelle (ITSG) und anderen Softwarehäusern gewonnen. Zum Abwicklungsaufwand käme erschwerend eine große Ungerechtigkeit hinzu: Aufgrund der Mechanismen im Ausgleichsverfahren erhielten auch solche Mitglieder einen Sozialausgleich, die keinen Zusatzbeitrag bei ihrer Kasse zahlen müssen.

Sozialausgleich vollständig durch die Krankenkassen?

In dem Schreiben wird gefordert, den Sozialausgleich grundlegend anders zu gestalten. Vorgeschlagen wird, den Sozialausgleich vollständig den Krankenkassen zu übertragen und nach dem Modell des Lohnsteuerjahresausgleichs durchzuführen. Die Kassen könnten anhand  der ihnen bekannten beitragspflichtigen Einnahmen ihres Mitgliedes im Vorjahr die Höhe des Sozialausgleichs fürs laufende Jahr festlegen und im Folgejahr überprüfen. Der so vermeidbare Meldeaufwand senke die Bürokratiekosten massiv. Außerdem wären dann auch nur diejenigen Kassen mit Mehraufwand belastet, die auch einen Zusatzbeitrag fordern.

Späte Erkenntnis

Experten rechnen jedoch nicht mehr mit einer Gesetzesänderung aus Berlin. Die Folgen und Konsequenzen der Gesundheitsreform wurden oft genug – auch öffentlich – aufgezeigt. Die DATEV meldet sich vergleichsweise spät zu Wort. Sie fasst jedoch in ihrer Kritikschrift die Unzulänglichkeiten des Sozialausgleichs treffend in den wichtigsten Punkten zusammen. Vielleicht zieht ja unser Bundesminister für Gesundheit Daniel Bahr doch noch die Notbremse.

Es bleibt spannend

So blicken alle Beteiligten gespannt nach Berlin, wo zum 1.11. die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags für 2012 verkündet wird. Selbst wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2012 erneut bei 0 EUR bleiben würde und es de facto keinen Sozialausgleich gäbe: Die Meldepflichten müssen durch Arbeitgeber und Krankenkassen ab 1.1.2012 trotzdem erfüllt werden. Aber sicher ist, dass die Freude bei allen Akteuren riesig wäre, wenn zumindest die aufwendigen Berechungen zum Sozialausgleich nicht anfallen würden.