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Social Media Kanäle für Steuerkanzleien

Neben XING und Facebook gibt es weitere populäre Social Media Kanäle wie beispielsweise Snapchat, Instagram, Twitter und Youtube. Im Folgenden wird gezeigt, ob und wie diese sinnvoll diese von Steuerkanzleien genutzt werden können. Außerdem geht es darum, wie Social Videos von Steuerkanzleien eingesetzt werden können.

Die nächste Generation: Instagram, Snapchat & Co.

Instagram ist ein kostenloser Online-Dienst zum Teilen von Fotos und Videos, der zu Facebook gehört. Nutzer können dabei ihre Fotos und Videos mit Filtern versehen. Für Steuerkanzleien ist der Dienst ein "Nice to Have", kein "Must Have". Das mag sich in den nächsten Jahren ändern, doch im Moment können Sie hier noch entspannt sein. 

Snapchat eignet sich von seiner Konzeption her nicht für Kanzleimarketing. Snapchat ermöglicht es, Fotos und andere Medien, die nur eine bestimmte Anzahl von Sekunden sichtbar sind und sich dann selbst "zerstören", an Freunde zu versenden. Dabei unterscheidet es sich von anderen sozialen Mediendiensten in seinem Aufbau. Neben der herkömmlichen Messaging-Funktion für die Kommunikation von einer Person zur anderen oder in Gruppenchats erhalten die Nutzer keine Profile, die mit Inhalten weiter ausgebaut werden. Sie erhalten stattdessen ihre eigenen einseitig ausgerichteten Channels, über die immer wieder neue Inhalte verbreitet werden können. Deren Inhalte können andere Nutzer anschauen, jedoch nicht direkt kommentieren oder liken. Nach einiger Zeit verschwinden diese Inhalte wieder. Klassisch entspricht es eher einem Tagebuch, das sie temporär mit anderen Nutzern teilen.

Social Videos: Unterhaltsame Wissensvermittlung

65 % des Internet-Traffic weltweit sind Video-Inhalte, Prognose steigend. Die mobile Nutzung wächst dabei besonders stark. In Deutschland sind Videos in den sozialen Medien, sogenannte Social Videos sehr beliebt. 65 % der deutschen Onliner sind auf Videoplattformen unterwegs und verweilen dort im Schnitt 15 Minuten täglich.

Mit einem gut gemachten Video können auch Steuerberater ein breites Publikum erreichen und den Viralmarketing-Effekt nutzen. Das heißt, dass das Video möglichst schnell "die Runde macht" und an viele Bekannte weiterempfohlen wird. Entscheidend dafür sind ungewöhnliche, hintergründige oder witzige Beiträge. Um diesen Effekt zu erreichen, braucht es allerdings ein durchdachtes Konzept, um positiv aus dem Rahmen zu fallen ohne sich lächerlich zu machen.

Die Botschaft richtig verpackt 

So wie ein Bild oft mehr als 1.000 Worte sagt, können Sie mit einem Kurzfilm komplexe Sachverhalte  anschaulich auf den Punkt bringen und neben sachlichen Aspekten auch Emotionen wie Sympathie, Vertrauen, Freude vermitteln. Für Kanzleien trifft es der Begriff "unterhaltsame Wissensvermittlung" am besten. Denn unabhängig von Inhalt und Zielgruppe, werden Videos nur gesehen, gelikt und geteilt, wenn sie ansprechend gestaltet sind.

Gut gemacht, werten Sie Ihre Webseite und Social-Media-Kanäle auf. Mit geschickter Suchmaschinenoptimierung und Verbreitung in den eigenen Netzwerken (ebenso der Mitarbeiter und Mandanten), wie Facebook und Xing können Sie eine hohe Reichweite erzielen

Achten Sie dabei darauf, dass sich die Länge im Rahmen von 1 bis 3 Minuten bewegt (kürzere Videos bewertet Google bei der Ergebnisplatzierung schlechter). Die Dauer des Videos hat einen Einfluss darauf, ob und wie lange ein Video betrachtet wird. Von einem Video, das 30 Sekunden dauert, werden im Schnitt 85 % angeschaut, bei einem 2 minütigen Video nur noch 50 %.

Variante 1: Imagevideo

Mit Hilfe eines Image- oder Kanzleivideos geben Sie potenziellen Mandanten die Gelegenheit, die Menschen hinter den Kulissen kennen zu lernen und sich einen Eindruck von Büro und Zusammenarbeit zu verschaffen.

Der klassische Kanzleirundgang mit Hände schütteln, Besprechungssituation, telefonierendem Mitarbeiter am Schreibtisch mag zwar naheliegend sein, weist allerdings keinerlei Unterhaltungswert auf. Im Gegenteil, so präsentieren Sie sich gemäß dem branchenüblichen Vorurteil: Steuerberatung ist langweilig.

Erzählen Sie eine Geschichte. Betreiben Sie eine Sportart? Dann zeigen Sie sich beim Segeln, Golfen oder Laufen und ziehen Sie dabei Vergleiche zur Steuerberatung. Sie haben einen Hund? Dann lassen Sie den Hund durch die Büroräume schnüffeln und aus seiner Perspektive die Kanzlei zeigen. Oder besuchen Sie Ihre Mandanten vor Ort und interviewen Sie sie, warum sie bei Ihnen Mandant sind. Referenzen - auch in Videoform - sind übrigens ein sehr starkes Empfehlungsinstrument.

Das Imagevideo kann sich auch an Mitarbeiter richten. Zeigen Sie Situationen, wie Sie gemeinsam Spaß haben, Szenen vom letzten Betriebsausflug und lassen Sie die Mitarbeiter erzählen, warum sie gern in der Kanzlei arbeiten.

Variante 2: Erklärvideos

Mit Hilfe von Videos Wissen zu vermitteln, ist eine gute Idee. Youtube ist nach Google die zweitgrößte Suchmaschine weltweit und wird besonders gern für Gebrauchsanweisungen, sogenannten Tutorials aller Art genutzt. Als Kanzlei können Sie mit diesem Format die "Dauerbrenner"-Fragen aufgreifen und in Form von FAQs (Frequently Asked Questions) die Antworten zur Verfügung stellen, z. B. 1%-Regelung oder Fahrtenbuch, Bewirtungskosten, Kassenbuch. Oder Sie erklären die Vorteile der digitalen Zusammenarbeit. Anwendungsgebiete finden sich hier reichlich. Übrigens: wenn das Thema sehr umfangreich ist, portionieren Sie es besser in mehrere Teile, um die 3-Minuten-Regel einzuhalten.

Wirklich individuell wird es natürlich, wenn Sie persönliche Erklärvideos erstellen. Hier sind Authentizität und eine pfiffige Idee gefragt. Überlegen Sie sich vorher, welche Zielgruppe Sie damit ansprechen wollen. Licht, Maske und Filmschnitt sollten Sie einem Profi überlassen, der Aufwand ist es wert.

Die große Chance der Social Videos liegt in der schnellen Ausbreitung, dem viralen Effekt, wenn Sie damit den Nerv Ihres Publikums treffen. Dafür ist es entscheidend, dass Ihr Video von möglichst vielen Menschen gefunden und leicht verbreitet werden kann. Ein Video, das nur auf Ihrer Webseite zu finden ist, kann auch nur von den Besuchern Ihrer Webseite gesehen werden. Tipps für die aktive Verbreitung:

  • Nutzen Sie Share-Buttons auf Ihrer Webseite. So können Besucher, denen Ihr Video gefällt, es direkt in ihren eigenen Social Media Kanälen mit anderen teilen.
  • Auf jedes neue Video wird in der E-Mail-Signatur aller Mails aufmerksam gemacht.
  • Posten Sie die Videos auf allen Social Media Kanälen wie Facebook und Xing. Bitten Sie auch Ihre Mitarbeiter, das in ihren Kanälen zu verbreiten.
  • Den ersten Post hat nicht jeder gelesen, der tägliche Stream ist lang. Posten Sie Ihre Videos deshalb 2 bis 3 mal innerhalb eines Monats.
  • Nutzen Sie auch den Weg von der Videoplattform zu Ihrer Webseite. Blenden Sie dazu im Video einen Link auf die Webseite ein und geben Sie diesen Hinweis zusätzlich im Abspann und im Beschreibungstext des Videos. Versehen Sie den Hinweis auf die Webseite am besten mit einer Aufforderung zum Handeln und stellen Sie zusätzliche Informationen auf Ihrer Webseite zur Verfügung, indem der Sprecher sagt "Zusätzliche Informationen / Zum Nachlesen / ePaper zum Download … finden Sie auf unserer Webseite www.kanzleiname.de".

Blog und Twitter als Expertenkanäle

Der Blog ist das ideale Social Media-Instrument, um regelmäßig eine Zielgruppe mit aktuellen Informationen zu versorgen und virtuelle Weiterempfehlung zu erzielen. Die Beiträge können dann genutzt werden, um als Aktuelles auf der Webseite zu erscheinen oder in den weiteren sozialen Medien verteilt zu werden.

Wichtig ist, dass Sie das Thema persönlich interessiert. Dann recherchieren Sie automatisch regelmäßig und finden zahlreiche Informationen, die sich zur Weitergabe eignen und mit eigenen Erfahrungsberichten aufgewertet werden.

Sind Sie Experte für ein bestimmtes Thema? Haben Sie einen Fachberatertitel und wollen sich überregional positionieren? Dann informieren Sie rund um ein konkretes Thema oder eine Branche. Sie sind beispielsweise Fachberater für Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen? Dann eignet sich das hervorragend, um dieses Thema aus den verschiedensten Blickwinkeln zu beleuchten und die eigenen Beratungserfahrungen dazu zu schildern. Haben Sie Ihr Herz für Alternative Energiegewinnung entdeckt und einen Mandantenschwerpunkt auf diesem Gebiet? Dann starten Sie einen Blog, der für diese Branche wertvolle steuerliche und betriebswirtschaftliche Informationen liefert. Oder Sie propagieren und praktizieren das papierlose bzw. papierarme Büro? Dann haben Sie eine Fülle von Informationsmöglichkeiten und können mit Ihren eigenen Erfahrungen mit DMS, digitaler Buchführung bis hin zu Elster, eBilanz und digitaler Betriebsprüfung punkten.

Wenn Sie den Themenblog nicht zu eng fassen wollen, können Sie auch überlegen, einen speziellen Unternehmer-Blog einzurichten. Die Zielgruppe Unternehmer lässt sich ja in verschiedene Unterkategorien einteilen, die Sie als eigenes Blogthema wählen können. Existenzgründer und Nachfolge sind dabei offensichtlich, doch Familienunternehmen, spezifisch für eine Rechtsform (z.B. GmbH-Geschäftsführer als Zielgruppe), Kleinunternehmer bis 10 Mitarbeiter oder Unternehmerinnen können Sie gezielt ansprechen.

Nehmen Sie dazu weitere Netzwerkpartner ins Boot und teilen Sie sich die regelmäßige Schreibarbeit. So erweitern sie gleichzeitig auch den Empfängerkreis, da jeder Netzwerkpartner die Blogbeiträge in seinen sozialen Medien teilt.

Twitter hat sich als Informations- und Marketingkanal in Deutschland für Steuerberater nicht wirklich durchgesetzt. Auch wenn Twitter durch Donald Trump wieder einen gewissen Aufschwung erlebt hat, lässt sich damit kein Blumentopf gewinnen. Einzige Ausnahme: Wenn Sie Ihren Blog aktiv betreiben! Dann können Sie Twitter als flankierendes Medium nutzen, um auf die aktuellen Beiträge aufmerksam zu machen. Jedes Mal, wenn Sie einen Blogbeitrag schreiben, können Sie die Überschrift auf Twitter posten und auf Ihren neuen Beitrag aufmerksam machen. Und wenn Sie nach und nach mit Twitter vertraut sind, finden Sie möglicherweise auch Geschmack daran, weitere Kurznachrichten direkt auf Twitter zu verbreiten.