Facebook für Steuerkanzleien

Facebook hat damit mehr Mitglieder als China - das bevölkerungsreichste Land der Welt - Einwohner. Fakt ist, dass Facebook die große Bühne für jedermann geworden und aus dem Kommunikationskosmos nicht mehr weg zu denken ist. Aufmerksamkeit ist die Währung des 21. Jahrhunderts und wird in Freunden und Fans gemessen. Wenn Sie sich für eine Facebook-Seite entscheiden, sollten Sie 2 Grundsätze beachten:

  1. Auf Facebook gewinnen Sie nur dann "Fans", wenn Sie bereits im echten Leben begeisterte Mandanten haben. Die Beziehungspflege im realen Leben ist die Voraussetzung für Beziehungen im virtuellen Leben. 
  2. Facebook ist ein Unterhaltungsmedium im wahrsten Sinne des Wortes. Menschen unterhalten sich hier und wollen unterhalten werden. Die Frage lautet also "Und womit unterhalten Sie?". Aktuelles Steuerrecht trägt nicht unbedingt dazu bei.

Achtung: Haftung für mögliche Datenschutzverstöße

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ein aktuelles EuGH-Urteil v. 5.06.2018, wonach Betreiber von Facebook-Seiten für mögliche Datenschutzverstöße von Facebook mithaften, legen nahe, sich als Unternehmen aus den sozialen Medien herauszuhalten oder zurückzuziehen. Die Konsequenzen sind im Moment noch nicht abschätzbar. Noch ist beispielsweise unklar, ob Facebook-Seiten inhaltlich gegen Datenschutzrecht verstoßen. Jede Kanzlei muss für sich eine entsprechende Risikoabwägung durchführen und immer wieder neu für oder gegen einen Auftritt in den sozialen Medien entscheiden.

An potenzielle Mitarbeiter wenden

Facebook kann durchaus gute Dienste für Steuerberater bei der Öffentlichkeitsarbeit leisten und gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ein viel versprechender Weg sein, um Mitarbeiter auf die Kanzlei aufmerksam zu machen. Die grundsätzliche Empfehlung für Facebook lautet deshalb auch: Wenden Sie sich mit Ihrem Facebook-Auftritt an potenzielle Mitarbeiter. Die Suche nach einem neuen Steuerberater läuft in der Regel nicht über Facebook, die Entscheidung für einen neuen Arbeitgeber kann dagegen sehr wohl darüber ausgelöst werden. Kanzleien mit einer Facebook Seite berichten regelmäßig, dass sie darüber neue Mitarbeiter gewinnen konnten.

Bei Facebook dreht sich alles um Posten, Liken und Teilen. In Bezug auf Mitarbeitermarketing bedeutet das, konkrete Inhalte zu posten, die aus Mitarbeitersicht einen positiven Einblick in die Kanzlei gewähren. Und die die eigenen Mitarbeiter gern in ihren eigenen Facebook-Kreisen teilen. Ihre Mitarbeiter, aber auch Mandanten und Bekannte werden so zu Botschaftern Ihrer Kanzlei. Am besten setzen Sie sich mit Ihren Mitarbeitern zusammen und erstellen eine Liste möglicher Beitragsarten, die andere Mitarbeiter interessieren könnten.

Beispiel: Liste möglicher Beitragsarten
  • Gründe zum Feiern wie Jubiläum, Geburtstag, Hochzeit, Geburt
  • Kanzlei-Impressionen – das gemeinsame Mitarbeiter-Frühstück oder der "Arbeitsplatz der Woche"
  • Fortbildung – Mitarbeiter machen Fotos bei Seminarbesuchen und posten was sie gerade lernen
  • Prüfung – wer befindet sich gerade im Prüfungsverfahren, wer hat bestanden?
  • Nettolohn-Bonbons aller Art, die Sie Ihren Mitarbeitern gewähren
  • Gemeinsame Aktivitäten wie Betriebsausflug, Teilnahme am Stadtlauf, Sommergrillen, Weihnachtsfeier
  • Eindrücke eines Azubis oder neuen Mitarbeiters von den ersten Tagen, Wochen, Monaten.

Bilder sagen dabei mehr als tausend Worte

Machen Sie passende Fotos mit einem entsprechenden kurzen Kommentar. Mitarbeiter wollen wissen, wie künftige Kolleginnen und Kollegen aussehen und wie das Miteinander gestaltet wird. Der Blumenstrauß zur bestandenen Prüfung zeigt dabei mehr über das gute Betriebsklima als eine blumig formulierte Kanzleiphilosophie auf der Webseite.

Fachinhalte auf Facebook teilen

Um Ihren Facebook-Account auch für Mandanten inhaltlich anzureichern, spricht nichts dagegen, Inhalte von anderen Anbietern wie Standesorganisationen, Verlagen und Softwarehäusern zu teilen. Achten Sie dabei auf ein ausgewogenes Verhältnis. Denn sonst wirkt Ihre Kanzleiseite wie eine einzige Werbeplattform dieser Anbieter und Sie signalisieren damit, dass Sie selbst nichts zu sagen haben.

Im Gegensatz zur herkömmlichen Vermarktung von Inhalten kommt bei Facebook eine weitere wichtige Komponente dazu: Der aktive Dialog. Ermuntern Sie in Ihren Beiträgen immer wieder zum Diskutieren und Kommentieren mit dem Schlusssatz "Was halten Sie davon?".

Ein Redaktionsplan hilft, dran zu bleiben

Das laufende Befüllen der Facebook-Seite ist eine Herausforderung – gerade wenn Sie starten und Ihnen das Prozedere noch nicht in Fleisch und Blut übergegangen ist. Sie beginnen, Ihr Umfeld unter dem Gesichtspunkt "ist das einen Facebook-Post wert" zu betrachten und entdecken immer häufiger witzige und erzählenswerte Beiträge.

Dabei hilft Ihnen ein Redaktionsplan, der den Vorteil hat, dass Sie im Vorfeld Themen überlegen, die Sie vorbereiten können:

  • Mindestens 2 besser 3 mal pro Woche sollte sich etwas tun. Dabei müssen das nicht immer selbst verfasste Beiträge sein. Hin und wieder können Sie auch interessante Artikel aus anderen Quellen teilen.
  • Posts, die am Donnerstag oder Freitag veröffentlicht werden, erhalten das höchste Engagement, denn da sind die meisten Menschen online. Daher der Tipp 2 bis 3 mal wöchentlich aktiv zu werden, z. B. Dienstag, Donnerstag und Freitag.
  • Verwenden Sie auf jeden Fall Fotos und am besten noch Videos. Diese haben einen wesentlich höheren Aufmerksamkeitswert als reiner Text. Und mit einer Smartphonekamera sind diese einfach erstellt. Es geht hier nicht um Studioqualität, sondern um Eindrücke vom Kanzleialltag.
  • Wenn Sie sich selbst darum nicht kümmern möchten, können Sie das auch an einen oder eine interessierte Mitarbeiterin delegieren. In einigen Kanzleien haben sich Mitarbeiter inzwischen zum Social-Media-Manager ausbilden lassen und übernehmen diese Aufgaben.

Teil 3 - Weitere Social Media-Kanäle für Steuerkanzleien