Schärfere Regeln seit 2015 Rekordwert Selbstanzeigen

Vor dem Inkrafttreten schärferer Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige haben so viele Steuerhinterzieher in Deutschland reinen Tisch gemacht wie nie zuvor. 2014 seien bei den Finanzbehörden fast 40.000 Selbstanzeigen eingegangen, wie aus einer Umfrage der Zeitung "Die Welt" hervorgeht. 

Die meisten Anzeigen habe es in Baden-Württemberg gegeben, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die wenigsten Selbstanzeigen seien aus Mecklenburg-Vorpommern gemeldet worden.

Der Rekordwert hatte sich schon länger abgezeichnet

Seit Januar ist es für reuige Steuerhinterzieher deutlich schwieriger und teurer, per Selbstanzeige straffrei davonzukommen:

  • Verlängerung der steuerlichen Anlaufhemmung für nicht deklarierte Kapitalerträge aus Staaten, die nicht am automatischen Datenaustausch teilnehmen (§ 170 Abs. 6 AO);
  • genereller steuerlicher Berichtigungszeitraum von 10 Jahren für eine wirksame Selbstanzeige;
  • zusätzliche Sperrgründe für eine strafbefreiende Selbstanzeige, insbesondere die Aufnahme der Wirkung der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung auch an einen Begünstigten, Gehilfen oder Anstifter, die Aufnahme der Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau, die Absenkung der Betragsgrenze auf 25.000 EUR, Übernahme der Regelbeispiele des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 5 AO;
  • Bezahlung der Hinterziehungszinsen als weitere Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige,
  • Staffelung des Zuschlags in § 398a AO abhängig vom Hinterziehungsvolumen. Dieser sog. Strafzuschlag mit bisher 5 % für schwere Steuerhinterziehung wurde verschärft und beträgt bereits bei einer hinterzogenen Steuer zwischen 25.000 bis 100.000 EUR künftig 10 %, ab 100.000 EUR 15 % und ab 1 Mio. EUR ganze 20 %.
dpa