Photovoltaikanlage: Sonne, Strom und Steuern

Mit einer Solaranlage auf dem Dach verdienen Hausbesitzer Geld, für das sich auch das Finanzamt interessiert. Bestimmte Kosten können aber auch abgesetzt werden.

Eine Solaranlage ist nicht nur gut für das Klima. Für Hausbesitzer zahlt sie sich auch finanziell aus. Denn der produzierte Strom fließt in das Netz. Dafür bekommen Hausbesitzer Geld. "Sie werden steuerlich zum Unternehmer, wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf ihrem Haus errichten und den dort erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen", erläutert Nora Schmidt-Keßeler von der Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Die Folge: Solarstromproduzenten müssen ihre Einnahmen versteuern. Andererseits lassen sich auch Kosten absetzen.

Grundsätzlich gilt

Mit einer Solarstromanlage auf dem Dach können Hausbesitzer gut kalkulieren. Denn die Einspeisevergütungen sind für 20 Jahre festgelegt. Allerdings sind die Fördersätze in den vergangenen Jahren stark gesunken. "Im Jahr 2004 wurde die Kilowattstunde Solarstrom von der kleinen Aufdachanlage noch mit 57,40 Cent vergütet, aktuell sind es nur noch 18,54 Cent", erläutert Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft.

Rapide gesunken sind im Gegenzug aber auch die Preise für Solarstromanlagen, so dass sich die Investition in der Regel weiterhin lohnt. "Die Erzeugungskosten von Solarstrom liegen schon deutlich unterhalb der Verbraucherstromtarife. Damit besteht ein Anreiz, den auf dem eigenen Dach produzierten Solarstrom auch selbst zu verbrauchen", erläutert Körnig. Rein rechnerisch lässt sich mit einer Photovoltaik-Anlage auf einem Einfamilienhaus der Jahresstrombedarf einer Familie erzeugen.

Gewerbesteuer

Der Verkauf des produzierten Stroms ist eigentlich eine unternehmerische Tätigkeit. Dennoch: "Gewerbesteuer müssen normale Haushalte in der Regel nicht zahlen", erläutert Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Denn sie wird erst ab einer bestimmten Grenze fällig. Liegt der jährliche Überschuss unter 24.500 Euro, fällt laut Käding keine Gewerbesteuer an.

Einkommensteuer

Einkommensteuer wird fällig, wenn mit der Photovoltaikanlage Gewinn erzielt wird, wenn also die Einnahmen durch den Verkauf des Stroms höher sind als die Aufwendungen für den Betrieb der Anlage. "Zu den Betriebsausgaben zählen Reparatur- und Wartungskosten, Versicherungsgebühren und Zählermiete. Aber auch Schuldzinsen aus einem Darlehen zur Finanzierung der Anschaffung sind Betriebsausgaben", erklärt Anita Käding.

Umsatzsteuer

Die meisten privaten Betreiber von Photovoltaikanlagen sind Kleinunternehmer. "Bei Kleinunternehmern wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Vorjahresumsatz 17.500 Euro und der Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt", erläutert Nora Schmidt-Keßeler von der Bundessteuerberaterkammer. Ein Vorteil der Kleinunternehmer besteht darin, dass sie sich nicht mit den zum Teil aufwendigen Formalien beschäftigen müssen, erklärt Nora Schmidt-Keßeler. Der Nachteil: Kleinunternehmer könnten die Umsatzsteuer - etwa für die Anschaffung der Photovoltaikanlage - nicht mehr absetzen. "Somit könnte die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ein schlechtes Geschäft sein."

Absetzbare Kosten

Steuermindernd können sich die Anschaffungskosten auswirken. "Man kann eine heute gekaufte Photovoltaikanlage 20 Jahre lang mit jeweils fünf Prozent abschreiben", erklärt Anita Käding. Ein Beispiel: "Kostet die Anlage 10.000 Euro, beträgt die Abschreibung 500 Euro im Jahr", erklärt Käding. "Diese 500 Euro und weitere Betriebsausgaben für die Anlage werden als Kosten geltend gemacht, die den Gewinn aus der Photovoltaikanlage reduzieren."

Fazit

Die Investition in eine Photovoltaikanlage kann sich für Hausbesitzer insgesamt lohnen, erklärt Stephanie Zipp von der Stiftung Warentest. Vor allem, wenn der eigene Strombedarf hoch ist. "Zögern Sie bei einem gutem Angebot nicht zu lange", rät die Expertin daher.

dpa