Die steuerliche Sanierungsklausel des Körperschaftsteuergesetzes (so genannter Mantelkauf) verstößt aus Sicht der Bundesregierung nicht gegen EU-Recht
Es handele sich nicht um eine staatliche Beihilfe im Sinne des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/5752) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/5616). Gegen einen Beschluss der EU-Kommission, in dem die Sanierungsklausel als eine mit dem Binnenmarkt nicht vereinbare Beihilfe eingestuft worden sei, sei Klage vor dem Gericht der Europäischen Union erhoben worden.
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