Gründe für eine Verlagerung

Was spricht für eine Verlagerung der Lohnabrechnung aus den Unternehmen hin zu einer Steuerkanzlei?

„Es stärkt das Verhältnis zum Mandanten, wenn man aufgrund der Lohn- und Gehaltsabrechnungen immer wieder Kontakt mit ihm hat", sagt Andreas Gallersdörfer. Der Steuerberater ist Leiter der Ecovis-Niederlassung im bayerischen Dingolfing.

In den vergangenen Jahren sei der Anteil der Lohnabrechnung am Gesamtumsatz der Kanzlei gewachsen, aktuell liege er bei rund 8 %. Dazu haben auch Akquisebemühungen beigetragen, erklärt Gallersdörfer. Sobald er den Mandanten auf die Herausforderungen bei der Abrechnung von Lohn und Gehalt hinweise, sei der Auftrag nicht mehr weit entfernt.

Beim größten Mandanten der Kanzlei hat kürzlich die Lohnbuchhalterin das Unternehmen verlassen. Statt Ersatz zu suchen, bekam die Dingolfinger Ecovis-Niederlassung den Auftrag für die Abrechnungen. Die Kanzlei erstellt nun insgesamt 750 Lohnabrechnungen pro Monat.

Für eine Verlagerung der Lohnabrechnung aus den Unternehmen hin zur Steuerkanzlei lassen sich zwei Gründe ausmachen: die technischen Anforderungen und die inhaltliche Komplexität.

Technische Anforderungen

Sie sind verbunden mit den Meldungen an diverse Einrichtungen wie Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, statistische Ämter, Banken und dem Finanzamt und werden immer umfangreicher.

Da kann auch die Absage an den elektronischen Entgeltnachweis, kurz ELENA, nicht drüber hinwegtäuschen, denn in den kommenden Jahren wird die Digitalisierung der Abläufe weiter voranschreiten. „Elster Lohn II“ und das Datenaustauschverfahren „Entgeltersatzleistungen“ sind Beispiele für eine automatisierte Datenkommunikation zwischen Arbeitgebern, Steuerkanzlei, Krankenkasse und Finanzamt.

Inhaltliche Komplexität

Mitarbeiter müssen ihr Wissen aufgrund ständiger gesetzlicher Änderungen auf dem neuesten Stand halten, der Fortbildungsaufwand ist nicht zu unterschätzen. Entsprechend qualifiziertes Personal zu finden, wird nicht einfacher. „Zudem muss die Motivation stimmen. Lohn und Gehalt ist ein komplett eigenes Thema", sagt Gallersdörfer.

Somit wird die Lohnabrechnung aber auch in der Kanzlei zu einer kalkulatorischen Frage. Die meisten Lohnabrechnungen werden vom Mandanten mit einem Pauschalbetrag pro Arbeitnehmer vergütet, da muss also entsprechend Masse vorhanden sein, damit sich die Dienstleistung für die Kanzlei lohnt. Viele Kanzleien zahlen beim Lohn lieber drauf, wollen aus strategischen Gründen dem Mandanten keine Absage erteilen.

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