Argumente für die Auslagerung können der günstige Preis und der Zeitgewinn sein.

Die Mandanten füllen Word-Formulare mit den Lohndaten aus. In der Kanzlei findet eine Sichtprüfung auf Plausibilität statt, bevor die Dateien per Mail an den Dienstleister verschickt werden. Dieser übernimmt sämtliche elektronischen Meldungen. Ebenfalls per Mail erhält die Kanzlei, beziehungsweise der Mandant, die Lohnabrechnungen sowie die Überweisungsdatei für seine Bank.

Diese Skalierung ermöglicht ganz andere Preise als es eine einzelne Kanzlei könnte. Für Baulohn gibt es jedoch einen Zuschlag, das Gleiche gilt für Prüfungen durch die Sozialversicherung oder das Finanzamt.

Der günstige Preis ist ein Argument, will man als Steuerberater die Abrechnung auslagern. Ein anderes sei der Zeitgewinn, um sich auf seine Kernkompetenz zu konzentrieren, betonen die Dienstleister gerne.

Vielen Steuerberatern ist aber der Gedanke noch fremd, sämtliche Mandantendaten außerhalb der Kanzlei bearbeiten zu lassen. Für solche Fälle gibt es zwischenzeitlich auch webbasierte Lohnsysteme: Hier hat der Steuerberater die Möglichkeit, Herr seiner Daten zu bleiben. Der Vertragspartner ist in jedem Fall die Mandatskanzlei, die die Abrechnung entweder selbst durchführt oder ein Personalkompetenzcenter damit beauftragt.

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