Selbstvermarktung per Video und Blog

Lesen Sie hier mehr über das Erfolgsgeheimnis des meistgelesenen Juristenblogs, lawblog.de.

„Man darf dem Leser nicht das Gefühl geben, dass man Marketing betreibt“, sagt Udo Vetter zum Erfolg seiner Website „Lawblog.de“. Es ist mit 40.000 bis 50.000 Lesern pro Tag das meistgelesene Juristen-Blog.

Ein Blog ist, vereinfacht gesagt, ein Internet-Tagebuch. Das Neueste steht oben – und die technischen Anforderungen an Nutzer und Server sind gering. Vetter ist heute bundesweit als Strafverteidiger aktiv, doch in seiner Studienzeit war er journalistisch tätig und wollte dies auch zu seinem Beruf machen. Als 2003 der Blogger Salam Pax während des zweiten Irak-Kriegs aus Bagdad berichtete, war Vetter von der Möglichkeit der ungefilterten Informationsweitergabe angetan. Er begann, auf seiner Seite tagesaktuelle Ereignisse aus Anwaltssicht zu kommentieren. „Die ersten fünf, sechs Jahre lief das so vor sich hin“, berichtet Vetter.

Dann hatte er sich eine Stammleserschaft erarbeitet und eine größere Öffentlichkeit wurde auf ihn aufmerksam. Er gewann den Grimme-Online-Award, wird regelmäßig von etablierten Medien zitiert und ist Lehrbeauftragter der FH Düsseldorf für Medienrecht. Das Schreiben für seinen Blog macht ihm nach wie vor Spaß, auch wenn eineinhalb bis drei Stunden pro Tag dafür anfallen. Neue Mandanten hat ihm seine Bekanntheit mit Sicherheit gebracht, doch fragt er im Gespräch nicht, wie die Mandanten auf ihn gestoßen sind. Vetter arbeitet in Düsseldorf in der Sozietät Vetter & Mertens. „Ich wollte keinen Chef haben und möchte auch kein Chef sein“, sagt Vetter. Darum hat er seine Popularität nicht für eine Ausweitung der Kanzlei genutzt.

Das hat Christian Solmecke ganz anders gemacht. Er ist Anwalt in der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde-Beuger-Solmecke und hat sich auf Abmahnungen im Internet spezialisiert. In einem eigenen Youtube-Kanal liefert er mehr als 70 Videotipps. „Wenn man als Anwalt mit einem Thema wie dem Internet operiert, dann findet man seinen Mandanten normalerweise auch online“, sagt Solmecke. Zudem hat seine Kanzlei die App „Pocket Anwalt“ für iPhone und Android-Smartphones herausgegeben, welche Informationen zu Abmahnungen und einen Prozesskostenrechner beinhalten. Die Kanzlei schaltet darüber hinaus auch Anzeigen bei der Suchmaschine Google. Das Marketing zeigte Wirkung: Binnen zwei Jahren hat sich die Kanzleigröße verdoppelt, es wurden zehn neue Mitarbeiter eingestellt. Die Annahme der telefonischen Anfragen übernimmt inzwischen ein eigenes Call-Center.

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