Hochwasser: Schäden lassen sich steuerlich absetzen

Private Hochwasserschäden können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Die Voraussetzung: Die Schäden wurden nicht bereits von einer Versicherung ersetzt. Hat die Assekuranz gezahlt, ist allenfalls der Selbstbehalt absetzbar.

Allerdings erkennt das Finanzamt die Kosten nicht in voller Höhe an. Es wird ein zumutbarer Eigenanteil abgezogen. Dieser ist abhängig von der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Familienmitglieder. Eine Familie mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro muss beispielsweise rund 400 Euro selbst übernehmen. Ledige müssen bei gleichem Einkommen etwa 2400 Euro aus der eigenen Tasche bezahlen.
Abgesetzt werden können nur Kosten, die tatsächlich entstanden sind. Es reicht nicht aus, dass ein Schaden entstanden ist. Die Ausgaben zum Beispiel für die Renovierung, neue Möbel oder Kleidung müssen mit Rechnungen nachgewiesen werden. Alle Belege sollten daher sorgfältig aufgehoben werden.

dpa