Die Koalition ist weiter uneins bei der Finanztransaktionssteuer. Die FDP bleibt beim Nein zur Abgabe nur im Euro-Raum und bringt die britische Börsensteuer ins Gespräch. Merkel treibt die Pläne aber voran.

In der Debatte über eine europaweite Finanztransaktionssteuer hat Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler eine Börsenabgabe nach britischem Vorbild gefordert. «Wir sollten darüber nachdenken, ob es nicht einen Weg gibt, Großbritannien mit ins Boot zu holen», sagte der FDP-Chef und Vizekanzler der «Rheinischen Post» (Freitag). Die Briten hätten bereits eine besondere Form der Börsenumsatzsteuer, die sogenannte Stempelsteuer.

Die FDP lehnt die Einführung einer Finanztransaktionssteuer nur in den 17 Euro-Ländern ab und fordert die umstrittene Abgabe auf Börsenumsätze in allen 27 EU-Staaten. Kanzlerin Angela Merkel(CDU) hingegen hält angesichts des Widerstands von Großbritannien eine Einführung notfalls nur in der Euro-Zone für machbar.

Ungeachtet der Differenzen mit der FDP treibt Merkel die Pläne voran. Vor dem EU-Sondergipfel Ende Januar bekräftigen Deutschland und Frankreich, dass sie den Vorschlag der EU-Kommission für die Transaktionssteuer in Europa stützen. Das geht nach Angaben der «Süddeutschen Zeitung» vom Donnerstag aus einem gemeinsamen Papier beider Regierungen hervor. Zugleich schlagen Berlin und Paris darin einen Sechs-Punkte-Plan für mehr Wachstum und Beschäftigung vor.

Die EU-Kommission hatte im Herbst einen Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer in allen 27 EU-Staaten vorgestellt. Die Abgabe ab 2014 soll auf Transaktionen erhoben werden, wenn ein Akteur in der EU ansässig ist. Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Satz von 0,1 Prozent, Derivate mit 0,01 Prozent besteuert. Brüssel erhofft jährliche Einnahmen von etwa 57 Milliarden Euro.

In FDP-Kreisen wurde bestritten, dass das Brüsseler Konzept so angelegt sei, dass die Steuer bei anhaltendem Widerstand etwa aus Großbritannien auch nur in den Euro-Ländern realisiert werden könnte.

In Großbritannien wird seit längerem beim Kauf von Aktien, börsenfähigen Wertpapieren und bestimmten Geschäftsanteilen eine Börsenumsatzsteuer - auch Stempelsteuer beziehungsweise Stempelersatzsteuer - bei elektronischen Transaktionen erhoben. Die Höhe des Steuersatzes variiert nach Art der Anlage. Kritiker bemängeln, dass die Börsenumsatzsteuer - anders als die Transaktionssteuer - nur einen Bruchteil des Marktes erfassen würde.