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Für Steuerberater geeignete Factoring-Anbieter

Steuerkanzleien können mittels Factoring Ihre Liquidität verbessern und effizienter werden. Hier finden Sie 4 insbesondere für StB geeignete Factoring-Anbieter im Überlick

Anteeo Finance

Die Tochtergesellschaft der ETL-Gruppe bietet offenes Full-Service-Factoring für Mitglieder und externe Steuerberater. Die Kanzleichefs entscheiden, welche Forderungen sie verkaufen und welche nicht. Die Mandanten können Ratenzahlungen zu niedrigen Zinssätzen vereinbaren.

Degev e. G.

Die Verrechnungsstelle für Steuerberater bietet als einzige Gesellschaft sowohl stilles als auch offenes Factoring – sowie eine Kombination von beidem. Der Steuerberater verkauft in der Regel seinen gesamten Forderungsbestand, Degev zahlt bis zu 100 Prozent der Bruttorechnungssumme aus. Ein Mindestumsatz der Kanzlei oder eine Mindesthöhe pro Rechnung sind nicht vorgegeben. Die Mandanten wiederum können mit der Verrechnungsstelle Ratenzahlungen vereinbaren. Im Full-Service übernimmt die Gesellschaft das Mahnwesen sowie das Inkasso bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Gebühren für den Steuerberater betragen zwischen 0,9 und 3,5 % des gesamten Forderungsvolumens, der Zinssatz der Vorfinanzierung beträgt zwischen 6,25 und 8,5 %. Bonitätsprüfungen neuer Mandanten kosten 10 EUR bei gewerblichen Kunden und 2 EUR bei Privatkunden. Die Degev verfügt über Schnittstellen zu allen gängigen Kanzleisoftwareanbietern.

Opta Data Factoring GmbH

Der Factor überweist nach Rechnungsankauf 100 Prozent des Rechnungsbetrags – abzüglich einer individuellen Gebühr. Bei Bedarf übernimmt die Gesellschaft auch den Forderungseinzug nicht angekaufter Rechnungen. Dazu gehören der Rechnungsversand, die Kontrolle des Zahlungseingangs, zwei Mahnläufe, telefonische Kontaktaufnahme zum Schuldner sowie das Angebot der Teilzahlung.

VR-Factorem

Die Gesellschaft kauft Forderungen im offenen Verfahren an, wenn die Kanzlei einen Mindestumsatz von 250.000 EUR erzielt. Die durchschnittliche Höhe der Rechnungen sollte 500 EUR betragen – bei einer Bevorschussungsquote von bis zu 90 %. Ratenvereinbarungen sind nicht möglich, ebenso wenig individuelle Vereinbarungen im Mahnverfahren. Die Gebühren variieren abhängig vom Forderungsvolumen und der Bonität der Mandanten.