Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) soll nach dem Willen der Bundesregierung nunmehr endgültig eingestellt werden. Damit wird eine Forderung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) erfüllt.

Der Verband hatte schon während des Gesetzgebungsverfahrens erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an dieser Art von Vorratsdatenspeicherung erhoben. "Hiermit kam man wahrscheinlich einer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zuvor", kommentiert DStV-Präsident Hans-Christoph Seewald diese ansonsten aus seiner Sicht vernünftige Entscheidung.

Mit dem ELENA-Verfahren werden bislang alle Arbeitgeber monatlich verpflichtet, neben den Meldungen für die Lohnsteuer und zu den Trägern der Sozialversicherung, eine Vielzahl weiterer, auch persönlicher Daten elektronisch mitzuteilen. Ob diese Zahlen jemals für einen Zweck benötigt werden, war ohne Bedeutung. Hierdurch sollte - ohne konkreten Bezug auf den Einzelfall - eines der größten Datenspeicher der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut werden.

Neben den erheblichen wirtschaftlichen Fragen, ob sich der Aufwand für dieses Bürokratiemonster jemals lohnen würde, bestehen unvermindert auch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Projekts. Dies belegen nicht zuletzt die Tausenden von Verfassungsbeschwerden, die gegen "ELENA" in Karlsruhe "waschkörbeweise" zwischenzeitlich eingelegt wurden.

Aus Sicht des DStV können die Erfahrungen aus diesem Projekt aber künftig dazu genutzt werden, es den Arbeitgebern zu möglichen, auf konkrete Nachfrage Daten von Arbeitnehmern elektronisch - anstelle auf Papier - an Behörden zu ermitteln. "Die bisher nutzlos gesammelten Erhebungen müssen aber unverzüglich gelöscht werden", fordert Seewald.