"Cum-Ex"-Geschäfte sind strafbar

 Die als sogenannte Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn als Straftat zu werten.

Das hat das Bonner Landgericht am Mittwoch im bundesweit ersten Strafprozess um die umstrittenen Geschäfte entschieden, indem es die Angeklagten zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt hat. Durch "Cum-Ex" ist dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Bislang hatten Gerichte zwar bereits die Geschäfte als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Die Frage, ob sie auch strafbar sind, war bislang noch nicht gerichtlich geklärt.

Bewährungsstrafen für britische Aktienhändler

Die im Bonner Prozess angeklagten britischen Aktienhändler wurden wegen Mittäterschaft beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall zu relativ milden Haftstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt werden - nämlich zu einem Jahr und 10 Monaten sowie zu einem Jahr. Damit entspricht das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Außerdem muss der schwerer Bestrafte Steuerschulden von rund 14 Bio EUR zurückzahlen.

Die Privatbank M.M. Warburg, die in die Geschäfte involviert war, muss nach dem Willen des Gerichts als sogenannte Einziehungsbeteiligte im Prozess gut 176 Mio EUR Steuerschulden zahlen. Dass der Fall vor den BGH geht, gilt als wahrscheinlich.

Kapitalertragsteuer-Erstattung bei "Cum-Ex"-Geschäften

Bei "Cum-Ex"-Geschäften handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.

dpa