Brexit: Besteuerung von bezogenen Dienstleistungen (B2B)

Im entworfenen Fall lässt die A-GmbH von der britischen Y-Ltd eine Marktstudie zum Kaufverhalten nach dem Brexit erstellen. Sie erhält eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und ohne Hinweis auf ein etwaiges Reverse-Charge-Verfahren. Im Übrigen enthält die Rechnung alle erforderlichen Angaben i. S. d. § 14 UStG. Die A-GmbH fragt sich, ob sie aus dieser Rechnung Vorsteuer ziehen kann.

Hinweis zu den Fällen: Die in dieser Serie erscheinenden Fälle zum Brexit sind aus der Sicht des immer wahrscheinlicher werdenden "harten" Brexits entworfen worden. Sie behandeln die wesentlichen steuerlichen Fragen, die durch das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU entstehen.

Lösung:

Die Rechnung berechtigt zum Vorsteuerabzug. Der Ort der Leistung hat sich durch den Brexit nicht verändert. Ein Hinweis auf eine Steuerschuldnerschaft des Empfängers ist für den Vorsteuerabzug nicht (mehr) erforderlich. Gleichzeitig ist der Umsatz im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens von der A-GmbH in Deutschland der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Hintergrundinfo:

Sonstige Leistungen sind in Deutschland umsatzsteuerbar, § 3a Abs. 2 UStG. Dies gilt unabhängig davon, ob der leistende Unternehmer im EU-Ausland oder im Drittland ansässig ist. Gem. § 13b Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 UStG schuldet der inländische Unternehmer für im Inland erbrachte sonstige Leistungen eines ausländischen Unternehmers die Umsatzsteuer. Diese Regelung gilt auch für ausländische Unternehmer in Drittstaaten. Vor dem Brexit galt im Ergebnis die gleiche Regelung, allerdings war insoweit § 13b Abs. 1 und nicht Abs. 2 Nr. 1 UStG anzuwenden.

Unabhängig davon, ob ein Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren gegeben wird, kann die Vorsteuer gezogen werden. Gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ist für den Vorsteuerabzug in diesen Fällen das Vorliegen einer (korrekten) Rechnung keine Voraussetzung.

Alle 100 Fälle zu den Rechtsfolgen eines "harten" Brexit

In Ihren Haufe Steuer Office Produkten finden Sie aktuell unter dem Haufe Index 12414049 die komplette Fallsammlung zu den wesentlichen steuerlichen Fragen, die durch das Ausscheiden von UK aus der EU im Falle eines "harten" Brexit entstehen. Gegliedert sind die Fälle in 7 Abschnitte mit folgendem Inhalt:

  • Schutzumfang der europäischen Grundfreiheiten;
  • Ertragsteuern der Unternehmen;
  • Umwandlungen;
  • Umsatzsteuer;
  • Zollrecht;
  • Ertragsteuern der natürlichen Personen;
  • Erbschaftsteuer.

Die Fälle werden bei Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen zeitnah angepasst. 

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Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Brexit, Dienstleistung