Deutlich über der Pflichtdeckung absichern

Wird im Haftungsfall der Versicherungsschutz durch einen Berufsträger ausgeschöpft, sind auch alle anderen davon betroffen.

Gleiches gilt bei Sozietäten, denn die Sozien haften gemeinschaftlich. Ist aber der Versicherungsschutz einzelner Partner geringer als der Schaden, leistet der Versicherer nach Angaben von Maybeck nur anteilig und nicht in vollem Umfang.

„Die Deckungssumme sollte nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen“, sagt daher Rechtsanwalt Alexander Littich aus dem bayerischen Landshut, der für die Ecovis-Gruppe die Betreuung von über 100 Steuerkanzleien im Hinblick auf haftungsrechtliche Angelegenheiten verantwortet. Für diese hat Ecovis einen gesamtheitlichen Vermögensschadenhaftpflichtschutz abgeschlossen. „Denn Schadensfälle ziehen sich häufig über mehrere Jahre hin, bis sie erkannt werden“, so Littich weiter, und das treibe die Schadenssumme gewöhnlich nach oben. Als Leitlinie für kleinere Kanzleien mit 2-3 Mitarbeitern gilt eine Absicherung deutlich oberhalb der Pflichtdeckung. Bei größeren Einheiten steigt sie vielfach auf 4 Mio. EUR und mehr an.

Littich betont auch, dass Steuerberater gerade in jüngster Zeit verstärkt mit Haftungsanzeigen konfrontiert werden, vor allem aus dem Bereich der gestaltenden Beratung. Es sei nun einmal so, sagt Littich, dass heutzutage keiner mit absoluter Sicherheit sagen könne, wie etwa die Einkommensteuer in den nächsten Jahren gegenüber gewerblichen Einkünften festzusetzen sei oder ob die Finanzverwaltung ein Steuersparmodell aus fiskalischen Interessen zukünftig noch anerkennen wird.

Praxis-Tipp: Häufige Beratungsfehler und eine Auswahl besonders schadensträchtiger Bereiche lesen Sie in der folgenden Tabelle.

Die häufigsten Beratungsfehler und Bereiche mit dem meisten Schadensaufwand

Häufige Beratungsfehler:

  • Fristversäumnis
  • Übersehen wesentlicher Fakten im Sachverhalt
  • Unterlassen wichtiger Hinweise an den Mandanten
  • Fehler bei Erstellen der Steuererklärung, Buchhaltung
  • Fehler bei Erstellen der Gewinnermittlung/Bilanz
  • Fehler bei Rechtsbehelfen oder Anträgen

Diese Bereiche verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil bei bereits einem Fehler ein großer Schadensaufwand entsteht:

  • Gestaltende Beratung: Werden beispielsweise die vom Steuerberater prognostizierten steuerlichen Effekte von der Finanzverwaltung verworfen, kann der Mandant die steuerliche Mehrbelastung (im Vergleich zu einer gängigen Alternative) geltend machen.
  • Treuhandtätigkeiten oder Massenverfahren: Bei diesen Verfahren droht ein großer Schadensaufwand, weil mit einer hohen Anzahl von potenziellen Anspruchsstellern zu rechnen ist.

Schlagworte zum Thema:  Kanzleimanagement, Berufshaftpflicht