Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen gemäß Artikel 211 Absatz 6 fest.

Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge