1Beteiligte in dem Verfahren sind das Wohnungsunternehmen und der Oberfinanzdirektion in dessen Bereich das Wohnungsunternehmen seinen Sitz hat. 2Die Oberfinanzdirektion ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben. 3Er kann auch die Entziehung einer Anerkennung beantragen.
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