Im Rahmen des Produktwettbewerbs sind Deckungsunterschiede möglich

Die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914 und VGB 2010 – Wohnfläche) lösten für das Neugeschäft die bis dahin gültigen VGB 2008 ab und beinhalten gegenüber den bisherigen Bedingungen Deckungserweiterungen und Klarstellungen, aber auch Einschränkungen. Darüber hinaus ist es den einzelnen Versicherungsgesellschaften im Rahmen der Deregulierung erlaubt, von den Verbandsbedingungen abzuweichen und Deckungserweiterungen zu vereinbaren.

VGB 2010 und deren wesentliche Neuerungen

In diesem Beitrag wird die Wohngebäudeversicherung auf der Grundlage der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. herausgegebenen "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914 und VGB 2010 – Wohnfläche)" und der zu diesem Bedingungswerk geschaffenen Klauseln abgehandelt. Aus Vereinfachungsgründen wird im Beitrag jedoch nur der Begriff VGB 2010 verwandt, wenn beide Bedingungen identische Formulierungen verwenden.

Die neuen VGB 2010 enthalten wesentliche Neuerungen:

  • Mehrkosten (Neuformulierung nach BGH-Urteil),
  • Integration der Gruppe weitere Elementargefahren. Versicherungsschutz muss künftig bewusst abgewählt werden, falls die Deckung nicht für nötig befunden wird (bisher im Rahmen der "Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW 2008)" versicherbar).
  • Neue Zusatzbedingungen für die Absicherung von Photovoltaik-, Geothermie- sowie Solaranlagen ergänzen die Wohngebäudeversicherung.

Notwendige Zusatzdeckungen genau überlegen!

Im Rahmen der Verbundenen Wohngebäudeversicherung werden eine Reihe von weiteren Zusatzdeckungen angeboten, die im Schadensfall nicht zu einer weiteren Entlastung führen können, auf der anderen Seite jedoch laufende Kosten (Prämien) verursachen. Unter diesem Aspekt sollte auch die Notwendigkeit einer Mitversicherung beurteilt werden.

Weitere Rechtsgrundlage der Wohngebäudeversicherung

Rechtsgrundlage der Wohngebäudeversicherung ist außerdem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das ebenfalls mit Wirkung vom 1.1.2008 geändert wurde. Für Neuverträge, die ab 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das neue VVG ab sofort. Für Altverträge, die bis zum 1.1.2008 abgeschlossen wurden, gibt es eine Übergangszeit bis zum 31.12.2008 (mit dem alten VVG). Danach gilt das neue Recht.

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