Werbung mittels Telefon und E-Mail ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine vorherige Einwilligung des Adressaten vorliegt.[1] Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sie "zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich" sind, "sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen". Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Direktwerbung kann als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden. Die Vorschrift des § 7 UWG gilt neben Art. 6 DSGVO. Beide Vorschriften müssen zusammen gelesen werden, sodass eine wettbewerbsrechtliche Einwilligung nach § 7 UWG auch den formalen Erfordernissen des Art. 6 DSGVO genügen muss. Das Erfordernis des Vorliegens einer Einwilligung für den Versand von Werbe-E-Mails folgt aus § 7 UWG. Eine solche Einwilligung muss den inhaltlichen und formalen Anforderungen des Art. 6 DSGVO entsprechen.

Eine vorherige ausdrückliche Einwilligung ist erforderlich. Vor allem im Bereich der Direktwerbung ist die Einwilligung so wichtig wie nie zuvor: Newsletter und auch andere E-Mails mit werblichem Inhalt dürfen seit dem 25.5.2018 grundsätzlich nur versendet werden, wenn zuvor eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen eingeholt wurde.

Das Anschreiben von Mitgliedern, die die Mitgliedschaft gekündigt haben, ist bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft rechtlich einwandfrei (Kündigungsbestätigung, Dank für Mitgliedschaft, Vereinstreue).

Eine Ausnahme sieht § 7 Abs. 3 UWG für die E-Mail-Werbung bei bestehenden Kontakten vor. Danach darf der Verein eine ihm vom Mitglied überlassene E-Mail-Adresse für Zwecke der Werbung (z. B. Übersendung von Steuertipps) nutzen, wenn das Mitglied der Verwendung nicht widersprochen hat und es bei Überlassung der E-Mail-Adresse und bei jeder einzelnen Werbemaßnahme deutlich darauf hingewiesen wird, dass es der Verwendung jederzeit widersprechen kann.

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