Rz. 93i

Die schon seit langer Zeit bekannten RETT-Blocker-Strukturen waren für den Gesetzgeber wegen der damit verbundenen erheblichen Ausfälle an Grunderwerbsteuer stets ein Ärgernis, das er unterbinden wollte. Insbesondere die aufkommensberechtigten und daher von diesen Steuerausfällen betroffenen Länder hatten ein großes Interesse daran, dieses "Steuerschlupfloch" zu schließen. Tatsächlich war die Nutzung von RETT-Blocker-Strukturen in der Vergangenheit weit verbreitet. Nach einer Sendung des ARD-Magazins Monitor vom 21.2.2013 soll sich selbst der Bund beim Verkauf bundeseigener Immobilien an Investoren derartiger Gestaltungen bedient haben. Eine Beteiligung von damals knapp unter 95 % am Gesellschaftskapital war für die Unternehmen offenbar auch mit keinen nennenswerten Problemen verbunden.

Bei den Bestrebungen zur Eindämmung von RETT-Blocker-Strukturen war von Anfang an klar, dass diese für den Fiskus unbefriedigende und vom Sinn und Zweck des GrEStG nicht gedeckte Gestaltung auf sicherem rechtlichen Boden letztlich nur durch eine gesetzliche Regelung beseitigt werden kann.

Eine Regelung zur Eindämmung von RETT-Blocker-Strukturen enthielt bereits der Referentenentwurf zur Änderung des GrEStG v. 28.4.2000 (vgl. Fischer, in Boruttau, GrEStG, 17. Aufl. 2011, § 1 Rz. 970). Nach zwischenzeitlichem Stillstand hat sich der Gesetzgeber der Problematik dann allerdings erst wieder in jüngerer Zeit verstärkt angenommen. So waren die Gestaltungsmodelle mit RETT-Blocker-Strukturen für den Bundesrat Anlass, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum OGAW-IV-Umsetzungsgesetz und der dort in Art. 12 vorgesehenen Änderung des § 6 a S. 4 GrEStG folgende Stellungnahme abzugeben (Auszug; vgl. BR.-Drs. 850/10 (Beschluss) Nr. 10):

„Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob Steuerausfälle durch missbräuchliche Gestaltungen im Bereich der Grunderwerbsteuer vermindert und Komplizierungen insbesondere bei den unterschiedlichen Berechnungsmethoden zur Ermittlung der maßgeblichen Beteiligungsquoten in § 6 a S. 4 GrEStG sowie § 1 Absatz 2a, 3 und 4 GrEStG reduziert werden können.

Begründung:

Die Grunderwerbsteuer ist bereits nach derzeitigem Recht besonders gestaltungsanfällig. So fällt bei größeren Immobilientransaktionen z. B. durch Zwischenschaltung von Personengesellschaften häufig überhaupt keine Grunderwerbsteuer mehr an. Solche Gestaltungsmodelle verursachen ganz erhebliche Steuerausfälle für die öffentlichen Haushalte. Die vom Grundsatz zu begrüßende Erweiterung der Begünstigungsvorschrift des § 6 a S. 4 GrEStG auf Personengesellschaften könnte zusätzliche Anreize für missbräuchliche Gestaltungsmodelle "schaffen".

Der Bundesrat hat in seiner 899. Sitzung am 6.7.2012 seine Forderung nach einer zeitnahen gesetzgeberischen Lösung noch bekräftigt und folgende Stellungnahme zum Entwurf des JStG 2013 beschlossen (vgl. BR-Drs. 302/12 [Beschluss] und BT-Drs. 17/10604, jeweils Nr. 62):

"Die Bundesregierung wird gebeten, auf eine zeitnahe Aufarbeitung der Lösungsvorschläge zur Vermeidung von Gestaltungsmodellen mit sogenannten RETT-Blocker-Strukturen in der Grunderwerbsteuer hinzuwirken, um gesetzliche Gegenmaßnahmen noch im Rahmen des JStG 2013 umsetzen zu können."

Begründung:

"In der Grunderwerbsteuer führen Gestaltungen bei großen Immobilientransaktionen nach vorsichtiger Schätzung zu jährlichen Steuerausfällen von mehreren 100 Mio. Euro. Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer muss damit immer stärker von den kleinen" Leuten getragen werden (z. B. beim Erwerb eines Eigenheims). Denn für Eigenheimerwerber lohnen sich die komplexen Gestaltungsmodelle von großen Immobilieninvestoren aufgrund der Beratungs- und Strukturkosten i. d. R. nicht.

"Zudem haben viele Länder in den letzten Jahren die Sätze bei der Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent oder 5 Prozent erhöht. Dies erhöht die Anreize für Gestaltungen und damit die Steuerausfälle zusätzlich."

"Gesetzgeberische Maßnahmen gegen Gestaltungsmodelle mit sogenannten RETT-Blocker-Strukturen in der Grunderwerbsteuer werden schon seit über 10 Jahren erörtert. Lösungsvorschläge stammen bereits aus den Jahren 2000 und 2006. Im Frühjahr 2011 haben auch die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen Gesetzesvorschläge vorgelegt und in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert. Daneben hat das BMF Anfang 2012 einen weiteren Gesetzesvorschlag gegen Gestaltungsmodelle angekündigt. Jüngste Erfahrungsberichte der Länder haben die erheblichen Steuerausfälle durch sogenannte RETT-Blocker-Strukturen nochmals verdeutlicht. Vor dem Hintergrund der fortdauernden Steuerausfälle in beträchtlicher Größenordnung sollten die Lösungsvorschläge noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens des Jahressteuergesetzes 2013 zur Entscheidungsreife gebracht werden."

In der Folge wurde eine gesetzliche Neuregelung zur Besteuerung von Erwerbsvorgängen mit RETT-Blocker-Strukturen erarbeitet, die in den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines JStG 2013 Eingang gefunden hat. Der Bundesr...

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