Mittlerweile haben fast alle Industriestaaten VP-Dokumentationsvorschriften eingeführt und die meisten sanktionieren das Nichtvorhandensein oder die Unverwertbarkeit von VP-Dokumentationen. Eine umfangreiche Übersicht in der Anlage 2[1] beantwortet folgende Fragen für 84 Staaten:

  1. VP-Dokumentation

1.1. Gibt es grundsätzlich keine VP-Dokumentationsvorschriften?

1.2. Muss die VP-Dokumentation zum Zeitpunkt der Transaktion vorliegen?

1.3. Muss die VP-Dokumentation bei Einreichung der Steuererklärung vorliegen?

1.4. Muss die VP-Dokumentation erst auf Anfrage der Betriebsprüfung vorliegen?

1.5. Muss die VP-Dokumentation in lokaler Sprache verfasst werden?

  1. Strafzuschläge

1.1. Werden die Strafzuschläge in % der Mehrsteuern berechnet?

1.2. Werden die Strafzuschläge in % der Hinzurechnung berechnet?

  1. Steuererklärungsangaben

1.1. Müssen in der Steuererklärung Angaben zu konzerninternen Transaktionen gemacht werden?

Des Weiteren geht die Anlage 1[2] für 20 ausgewählte Staaten noch genauer auf die teilweise komplizierten lokalen Regelungen zu Strafzuschlägen ein.

Einige Staaten wie z. B. die USA, Australien, Brasilien, China, UK und Mexiko können bereits auf eine sehr lange – über 18 jährige – VP-Dokumentations-Historie zurückblicken und sind daher entsprechend „gereift”. Die meisten Industriestaaten haben bis 2010 derartige Vorschriften eigeführt. Auch Deutschland hat bereits in 2013 das zehnjährige Bestehen der VP-Dokumentationsvorschriften (GAufzV) „gefeiert” und man kann sagen, dass sich im Laufe der letzten Jahre in Deutschland die Qualität und die Konzeptionierung von VP-Dokumentationskonzepten deutlich verbessert haben. Insbesondere erkennt man in den jüngeren Jahren deutlich mehr Anstrengungen der Unternehmen und Beratungshäuser, Tools und Softwarelösungen zu entwickeln, die die Identifizierung der Sachverhalte und auch die weltweit koordinierte Erstellung von Dokumentationsberichten erleichtern.

Folgende Grafik fasst einzelne typisierte Entwicklungsstadien von VP-Dokumentationskonzepten zusammen. Sie bietet auch die Gelegenheit, den VP-Dokumentations-Reifegrad eines Unternehmens gegen die Konzepte anderer Unternehmen zu benchmarken und etwaigen Handlungsbedarf bzw. Verbesserungspotenzial zu identifizieren:

Abb. 79: Entwicklungsstadien von VP-Dokumentationskonzepten

Konzerne, die in einer Vielzahl von Ländern VP-Dokumentationen erstellen müssen, verfolgen meistens folgende Planungs-Ziele bei der Ausgestaltung des weltweiten VP-Dokumentationsprozesses:

Abb. 80: Planungs-Ziele bei der Ausgestaltung des weltweiten VP-Dokumentationsprozesses

Welche Planungsparameter sind bei der Entwicklung eines VP-Dokumentationsansatzes zu beurteilen und zu entscheiden?

  • Sind die Geschäftsmodelle im Konzern bzw. in den Teilkonzernen/Divisionen/BUs zentral oder dezentral aufgebaut?
  • Wer liefert welche Unterlagen/Informationen/Zahlen?
  • In welchem Format soll die VP-Dokumentation erstellt werden? In Word, Excel oder PowerPoint? Soll die VP-Dokumentation modular aufgebaut sein? Inwieweit ist eine Systemunterstützung möglich?
  • Besitzt das Unternehmen eigene Ressourcen und eigenes Erstellungs-Know-how? Wird die VP-Dokumentation durch das Unternehmen selbst und/oder Berater erstellt? Erfolgt die Bearbeitung zentral und/oder lokal?
  • Soll die VP-Dokumentation einheitlich in englischer Sprache oder teilweise auch in lokaler Sprache verfasst werden?
  • Sind die Erstellungsprozesse der VP-Dokumentationen mit denen der Steuererklärungen verzahnt?

Um diese Ziele zu erreichen, hat sich in den letzten Jahren der sogenannte „Master File-Local File”-Ansatz[3] herausgebildet, der weltweit Anerkennung findet. Dabei besteht die VP-Dokumentation je Konzerngesellschaft aus dem Master File und einem speziellen Local File der Gesellschaft.

Aufgrund der hohen Aktualität sei darauf hingewiesen, dass die OECD im Rahmen der BEPS-Initiative jüngst die folgenden umfangreichen Berichte zur Frage, welche Bestandteile eine VP-Dokumentation enthalten sollte, veröffentlicht:

 
Aktionspunkt 13: Überarbeitung der Verrechnungspreisdokumentation (Master File, Local File, Country-by-Country-Reporting):
3. Oktober 2013 Memorandum
30. Januar 2014 Entwurf
3. März 2014 Kommentierungen
16. September 2014 Empfehlungen
6. Februar 2015 Richtlinien
8. Juni 2015 Implementierungspaket
5. Oktober 2015 Finaler Bericht

Aufgrund der äußerst praxisrelevanten Bedeutung von weltweiten VP-Dokumentationsberichten, werden die Vorstellungen der OECD (siehe oben) in Bezug auf das Master File, die Local Files sowie das Country-by-Country-Reporting in den nachfolgenden drei Kapiteln zusammengefasst.

Die meisten weltweiten Konzerne werden zukünftig diesen dreistufigen VP-Dokumentations-Ansatz umsetzen müssen.

Sowohl für das Master File als auch für die Local Files sind folgende praxisrelevanten Aspekte zu berücksichtigen:

Bis wann ist die VP-Dokumentation zu erstellen?

Das Local File soll zur jeweils lokalen Steuererklärungsfrist für das betreffende Wirtschaftsjahr fertiggestellt sein. Das Master File soll zu Steuererkläru...

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