Nach den statistischen Aufzeichnungen der Obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2020 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu einem Mehrergebnis von rd. 1,37 Mrd. EUR geführt.[1] Darin sind die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung noch nicht enthalten. Ein guter Teil dieses Mehrergebnisses entfällt auf Rückforderungen von Vorsteuerbeträgen. Der Vorsteuerabzug entwickelt sich schon seit Jahren mehr und mehr zum eigentlichen Risiko der Umsatzsteuer. Der nachfolgende Beitrag umfasst 10 nach Meinung des Verfassers wichtige Vorsteuerrisiken, kann jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Je nach Branche des Unternehmens ergeben sich zahlreiche weitere Vorsteuerrisiken, auf die der steuerliche Berater hinweisen muss. Auch wenn in der Vergangenheit Steuerprüfungen ohne Beanstandungen geblieben sind, sollte stets ein besonderes Augenmerk auf die Vor­steuerproblematik gerichtet werden.

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