BMF, 22.8.2016, IV C 3 - S 2221/09/10013 :001

Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2017

Bezug: BMF-Schreiben vom 28.8.2015, IV C 3 – S 2221/09/10013 :001, DOK 2015/0750171 (BStBl 2015 I S. 632)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen wie folgt aufzuteilen (Angaben in Prozent des vom Arbeitnehmer geleisteten Globalbeitrags):

Vorsorgeaufwendungen nach Belgien Irland Lettland Malta Norwegen
§ 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a EStG 51,65 % 75,81 % 79,12 % 51,65 % 57,32 %
§ 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 Buchstabe a und b EStG (ohne Krankengeldanteil) 38,46 % 9,68 % 38,46 % 42,68 %

§ 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG

(Anteil vom Globalbeitrag für Krankengeld)

9,89 %

(1,65 %)

14,51 %

(2,42 %)

16,63 %

(8,95 %)

9,89 %

(1,65 %)
Gesamtaufwand 100,00 % 100,00 %

95,75 %

(4,25 % sonstige nicht Abziehbare)
100,00 % 100,00 %
Für Höchstbetragsberechnung gemäß § 10 Absatz 3 EStG anzusetzender Arbeitgeberanteil 98,48 % 161,10 % 177,76 % 51,65 % 98,56 %
             
  Vorsorgeaufwendungen nach Portugal Spanien Verein. Königreich (GB) Zypern  
  § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a EStG 83,93 % 96,91 % 83,93 % 82,62 %  
  § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 Buchstabe a und b EStG (ohne Krankengeldanteil)  
 

§ 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG

(Anteil vom Globalbeitrag für Krankengeld)

16,07 %

(2,68 %)

3,09 %

(3,09 %)

16,07 %

(2,68 %)

17,38 %

(2,64 %)
 
  Gesamtaufwand 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 %  
  Für Höchstbetragsberechnung gemäß § 10 Absatz 3 EStG anzusetzender Arbeitgeberanteil 177,40 % 486,61 % 96,52 % 82,62 %  
             

Anwendungsbeispiel:

Der ledige Arbeitnehmer A leistet für das Jahr 2017 in Belgien einen Globalbeitrag i.H.v. 1.000 Euro.

Lösung:

A kann an Vorsorgeaufwendungen geltend machen:

Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung gemäß § 10 Absatz 3 EStG ist ein Arbeitgeberanteil i.H.v. 984,80 Euro (= 98,48 % von 1.000 Euro) anzusetzen.

Eine entsprechende Aufteilung ist hinsichtlich der Altersvorsorgeaufwendungen auch bei der Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2017 vorzunehmen (s. Abschnitt I Tz. 13 Buchstabe a des auch für das Kalenderjahr 2017 maßgeblichen BMF-Schreibens vom 30.7.2015, BStBl 2015 I S. 614).

Die Tabellen sind für den Veranlagungszeitraum 2017 anzuwenden. Sie gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum.

Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 10

 

Fundstellen

BStBl I, 2016, 804

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