OFD Chemnitz, 07.12.2009, S2532 - 136/5 - St21

1. Erklärungsvordrucke

Für das Kalenderjahr 2009 werden folgende Einkommensteuererklärungsvordrucke aufgelegt:

– ESt 1 Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2009
– ESt 1 A Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige
– ESt 1 A Datenblatt
– Anleitung ESt  
– Anlage AUS für ausländische Einkünfte
– Anlage EÜR Einnahmenüberschussrechnung – Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
– Anleitung zur Anlage EÜR  
– Anlage FW zur Förderung des Wohneigentums
– Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb
– Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen
– Anlage Kind zur Berücksichtigung eines Kindes
– Anlage L für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
– Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
– Anlage R für Renten und andere Leistungen
– Anlage S für Einkünfte aus selbständiger Arbeit
– Anlage SO für sonstige Einkünfte
– Anlage U (2009) für Unterhaltsleistungen an der geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten
– Anlage Unterhalt für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
– Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
– Anlage VL Bescheinigung für vermögenswirksame Leistungen
– Anlage Vorsorgeaufwand -neu- für Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge
– Anlage Weinbau zur Anlage L
– Anlage Zinsschranke -neu- Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen
– Anlage 34a Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns
– ESt 1 V Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer
– Infoblatt zu ESt 1 V  
– ESt 1 B Erklärung zur gesonderten – und einheitlichen – Feststellung
– ESt 1 B Datenblatt  
– Anleitung ESt 1 B  
– Anlage FB Angaben über die Feststellungsbeteiligten
– Anlage FE 1 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
– Anlage FE 2 Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen
– Anlage FE 3 Aufteilung Sonderausgaben/Eigenheimzulage
– Anlage FE 4 Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns
– Anlage FE-AUS 1 Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern
– Anlage FE-AUS 2 Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug
– Anlage FE-KAP Aufteilung Kapitalvermögen/anrechenbare Steuern
– Anlage FE-KBK Angaben zu erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten
– Anlage FE-K 1 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen bei Beteiligung von Körperschaften
– Anlage FE-K 2 (Weitere) Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen bei Beteiligung von Körperschaften
– Anlage FE-VM Besteuerungsgrundlagen § 15a EStG / § 15b EStG
– ESt 1 C Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
– Anleitung ESt 1 C  

Die jahresneutrale Anlage Forstwirtschaft wurde nicht verändert.

2. Einkommensteuererklärungsvordrucke für unbeschränkt Steuerpflichtige

ESt 1

Die öffentliche Aufforderung wurde im Hinblick auf den Veranlagungs-/Feststellungszeitraum 2009 fortgeschrieben und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Unter dem neuen Buchstaben G wurde die „Abgabe der Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge„ aufgenommen.

ESt 1 A (Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung)

Wird die Kirchensteuer nicht als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer einbehalten, ist eine Veranlagung zur Kirchensteuer durchzuführen (§ 51a Abs. 2d EStG). In Zeile 2 wurde ein entsprechendes Ankreuzfeld aufgenommen.

Die Abfragen zu den Vorsorgeaufwendungen wurden in die neue Anlage Vorsorgeaufwand aufgenommen. Die verbleibenden Sonderausgaben werden auf Seite 2 abgefragt. Die außergewöhnlichen Belastungen, haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wurden auf Seite 3 und die sonstigen Angaben und Anträge sowie die Unterschrift auf Seite 4 verschoben.

In den Zeilen 50 bis 52 und 54 wurden Abfragen zu elektronisch übermittelten Spenden und Mitgliederbeiträgen geschaffen.

Die neue Zeile 57 wurde eingefügt, da die Kapitalerträge auf Antrag in die Berechnung des Spendenhöchstbetrags einbezogen werden (§ 2 Abs. 5b Satz 2 Nr. 1 EStG). Die Abgabe einer Anlage KAP ist insoweit nicht notwendig.

In Zeile 71 wurde eine verkennzifferte Abfrage für haushaltsnahe Pflegeleistungen aufgenommen.

Kapitalerträge sind bei der Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung zu berücksichtigen (§ 2 Abs. 5b Satz 2 Nr. 2 EStG). Hierfür wurden Abfragen in den Zeilen 72 und 73 geschaffen. Auch hier ist es insoweit nicht erforderlich, eine Anlage KAP einzureichen.

Zeile 79 soll eine Hilfestellung für den Bearbeiter bieten, um zu überprüfen, ob die Aufwendungen nach § 35a EStG mit 10 Prozent oder 20 Prozent zu berücksichtigen sind.

In Zeile 108 wurde eine Abfrage wegen der erhöhten Mitwirkungspflichten bei Sachverhalten mit Auslandsbezug aufgenommen (§ 90 Abs. 2 AO). Die Anleitung wurde um eine entsprechende Erläuterung ergänzt.

 

Anlage AUS

Die Anlage AUS wurde an die Änderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz von 14.08.2008 (BGBl. I S.1912) angepasst. Die anrechenbaren ausländischen Steuern zu den Einkünften aus Kapitalvermögen werden – mit Ausnahme der Tatbestände des § 32d Abs. 2 EStG – im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs oder ggf. b...

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