Rz. 14

[Autor/Stand] Es gibt auch bedingungsfeindliche Rechtsgeschäfte, insbesondere Gestaltungsrechte, wie die Kündigung oder die Aufrechnung.[2] Es ist dann durch Auslegung zu ermitteln, ob das Rechtsgeschäft unwirksam oder bedingungslos gültig ist, wenn es dennoch mit einer Bedingung verbunden wird.

[Autor/Stand] Autor: Götz, Stand: 01.03.2021
[2] Vgl. Ellenberger in Palandt 80, Einf. § 158 BGB Rz. 12, 13.

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