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[Autor/Stand] Es gibt auch bedingungsfeindliche Rechtsgeschäfte, insbesondere Gestaltungsrechte, wie die Kündigung oder die Aufrechnung.[2] Es ist dann durch Auslegung zu ermitteln, ob das Rechtsgeschäft unwirksam oder bedingungslos gültig ist, wenn es dennoch mit einer Bedingung verbunden wird.
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