OFD Frankfurt, 28.5.2014, S 1341 A - 20 - St 58

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF ein Glossar „Verrechnungspreise” herausgegeben. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Für die Auslegung der Begriffe ist der objektivierte Wille maßgebend, so wie er in der jeweiligen Rechtsquelle zum Ausdruck kommt und sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, vgl. BFH-Urteil vom 18.4.2012, X R 57/09 (BStBl 2012 II S. 770).

Das Glossar ist eine verwaltungsinterne Arbeitshilfe und hat keine Rechtsbindung. Es soll fortlaufend bzw. nach Bedarf aktualisiert werden. So soll zu gegebener Zeit u.a. eine Überarbeitung mit den Begrifflichkeiten der noch zu erlassenden Rechtsverordnungen zur Betriebsstättengewinnaufteilung und zum Fremdvergleichsgrundsatz erfolgen.

 

Anlage

[hier nicht aufgenommen]

 

Normenkette

AStG § 1

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