BMF, 31.7.2018, IV C 2 - S 2730/15/10001

Bezug: BMF-Schreiben vom 13.6.2018 – IV C 2 – S 2730/15/10001 (2018/0478327) –

Das BMF-Schreiben vom 20.11.2014 (BStBl 2014 I S. 1613) gewährt für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2018 Billigkeitsmaßnahmen bei bestimmten vorübergehenden Unterbringungsmaßnahmen.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird diese zeitliche Befristung bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2021 verlängert.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Steuern – Veröffentlichungen zu Steuerarten – Körperschaftsteuer/Umwandlungssteuerrecht – zum Download bereit.

 

Normenkette

AO 1977 § 65

AO 1977 § 66

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 10

 

Fundstellen

BStBl I, 2018, 982

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