Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s

sowie Adresse des/der Steuerzahler/s
 
   

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Bescheid für … über Solidaritätszuschlag

Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags?
   
Einspruch  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.

Begründung:

Mein Einspruch richtet sich gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags, da dieser aufgrund des in 2019 ausgelaufenen Solidarpakt II und der Neuordnung der Bund-Länder Finanzbeziehungen als verfassungswidrig einzuordnen ist.

Anderer Auffassung ist das FG Nürnberg, wonach der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer auch für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 eine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage hat (FG Nürnberg, Urteil v. 29.7.2020, 3 K 1098/19).

Im nächsten Rechtsgang wird sich der BFH (Az: X R 15/20) mit der Frage der Verfassungswidrigkeit zu beschäftigen haben.

Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren ist nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO Verfahrensruhe zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

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