Der Mandant kann anlässlich der Nachfolgeregelung auch einen Notfallplan für den Fall seines plötzlichen, unerwarteten Ausfalls durch Tod, Unfall oder Krankheit erstellen. Ein solcher Notfallplan ist keine Frage des Lebensalters, sondern eine wichtige unternehmerische Vorsorgemaßnahme. Der Mandant kann hier auch festlegen, ob das Unternehmen in Notfällen vorübergehend durch einen angestellten Geschäftsführer fortgeführt werden soll, bis ein Familienmitglied die Unternehmensführung übernehmen kann oder ob das Unternehmen veräußert werden soll. Um sicherzustellen, dass diese Vorstellungen auch umgesetzt werden, kann der Mandant eine Testamentsvollstreckung anordnen.

 
Wichtig

Information und Aktualisierung

Die Familienangehörigen müssen über die Existenz und den Aufbewahrungsort des Notfallplans informiert werden. Dieser ist regelmäßig zu aktualisieren und an geänderte Verhältnisse anzupassen.

Für Familienangehörige, die selbst keine oder nur geringe eigene Einkünfte haben (Ehegatte/Lebenspartner/Kinder), muss für Notfälle zur Bestreitung des laufenden Lebensunterhalts ein Zugriff auf liquide Mittel sichergestellt sein (z. B. durch Bankvollmachten). Eine derartige Regelung ist besonders wichtig, wenn der Mandant nicht Einzelunternehmer, sondern Gesellschafter ist und daher Entnahmen aus dem Unternehmen nicht ohne Weiteres möglich sind.

Checkliste: Inhalt einer "Notfall-Akte"

Betrieblicher Bereich:

  • Gesellschaftsvertrag
  • Handelsregisterauszug
  • Vollmachten und Zugangsberechtigungen (Password/PIN)
  • Vertretungsregelungen für den Notfall
  • Berater (Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar)
  • Beiratsmitglieder
  • Bankverbindungen
  • Bankvollmachten
  • Darlehensverträge
  • Versicherungsverträge
  • Mietverträge
  • Leasingverträge
  • Jahresabschluss
  • Mündliche Absprachen mit Geschäftspartnern, die nicht dokumentiert sind
  • Tätigkeiten, die bisher nur vom Übergeber wahrgenommen wurden. Wer könnte diese Aufgaben im Notfall sofort übernehmen?
  • Wer ist zu informieren (Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden, Banken)?
  • Was ist im Unternehmen zu veranlassen (Maßnahmenkatalog für die ersten 30 Tage)?

Privater Bereich:

  • Geburts-/Heirats-/Familienurkunden
  • Testament/Erbvertrag in Kopie (mit Hinweis auf Verwahrungsort des Originals)
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Bankverbindungen
  • Versicherungsansprüche
  • Darlehensverträge
  • Passwörter/PINs
  • Vermögensverzeichnis (Vermögenswerte und Schulden)
  • laufende Einnahmen und Ausgaben
  • Bürgschaftsverpflichtungen
  • Dokumente über Haus- und Grundbesitz
  • Mitgliedschaften (Vereine, Verbände)
  • Personen, die im Notfall zu informieren sind (Bank, Rechtsanwalt, Notar, Testamentsvollstrecker, Beirat)
  • Vertrauenspersonen, die bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen helfen können
  • Liste: Maßnahmen nach dem Todesfall

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